Auswahlsitzung zur Neuberufung des Betroffenenrates

Erstes Treffen

An diesem Dienstag hat in Berlin ein erstes Treffen zwischen dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig und einem Auswahlgremium für den Betroffenenrat stattgefunden. Dieser soll künftig aus 18 Mitgliedern bestehen. 

Beratungen über Reformen - synodaler Weg / © Harald Oppitz (KNA)
Beratungen über Reformen - synodaler Weg / © Harald Oppitz ( KNA )

In Berlin haben sich am Dienstag die Mitglieder des Auswahlgremiums zur Neuberufung des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, zu ihrer ersten Sitzung getroffen.

Dem Gremium gehören an: der Missbrauchsbeauftragte Rörig, eine Mitarbeiterin des Arbeitsstabes des Beauftragten, zwei Vertreterinnen des Bundesfamilienministeriums sowie zwei von dem aktuell amtierenden Betroffenenrat benannte Betroffene, die nicht selbst Mitglieder des Betroffenenrates sind.

Insgesamt 200 Bewerbungen für Betroffenenrat 

Seit dem 21. Oktober 2019 waren Betroffene sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend bundesweit aufgefordert, sich für den Betroffenenrat, der künftig aus 18 Mitgliedern bestehen soll, zu bewerben. Insgesamt gingen über 200 Bewerbungen ein.

Für die Auswahl der Mitglieder ist die eigene Betroffenheit grundlegend, darüber hinaus werden Aspekte wie die gendergerechte Besetzung des Gremiums sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Missbrauchskontexte eine Rolle spielen. Die Mitglieder werden voraussichtlich im Frühjahr für eine Amtszeit von fünf Jahren durch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) berufen.

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches Gremium. Er wurde erstmals im April 2015 beim Amt des UBSKM eingerichtet und unterstützt diesen beratend bei seiner Arbeit. 


Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung (KNA)
Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung ( KNA )
Quelle:
KNA
Mehr zum Thema