Bischofskonferenz lädt zur Mitarbeit in Betroffenenbeirat ein

Gemeinsam an einem Tisch

Bitte um Mitarbeit: Als Konsequenz aus der 2018 veröffentlichten Missbrauchsstudie hat die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat eingerichtet. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuer seien zur Mitarbeit eingeladen.

Symbolbild Runder Tisch / © Dizfoto (shutterstock)

Noch bis zum 7. Februar könnten Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst ihr Interesse an einer Mitarbeit bekunden, teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit.

An Standards des Erzbistums Köln orientiert

Der Beirat orientiere sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln, hieß es. Er solle die Arbeit der Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam über Arbeiten in diesem Bereich beraten.

"Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird."

Ackermann: "Aufarbeitung kann nur gemeinsam gelingen"

Der Missbrauchsbeauftragte der Bischöfe, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hatte dazu im vergangenen Jahr erklärt: "Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns klar gezeigt, dass die Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch wirksam nur gemeinsam mit den Betroffenen gelingen kann."

 


Quelle:
KNA