Die derzeitige Gedenktafel verlange dem Besucher sehr viel ab, sagte Block der "Süddeutsche Zeitung" (Montag). Er sei mit dem Zentralrat der Juden über eine neue Idee im Gespräch.
Der Kläger lehne sein Konzept jedoch ab. "Die ganze Situation hat eine gewisse Tragik: Da provoziert eine Klage die Kontroverse zweier Seiten, die ein gemeinsames Ziel verfolgen - den Kampf gegen den Antisemitismus", so der Pfarrer.
Berufung mit wenig Erfolgsaussichten
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg erfüllt das historische Abbildung wohl nicht den Straftatbestand der Beleidigung. Der Vorsitzende Richter, Volker Buchloh, hatte zu Verhandlungsbeginn vor zwei Wochen der Berufung keine Erfolgsaussichten attestiert.
In der Verhandlung folgte der 9. Zivilsenat des OLG der Argumentation des Landesgerichts Dessau, das im Mai 2019 die Klage abgewiesen hatte. Buchloh erläuterte, das Sandstein-Relief an sich sei eine Herabwürdigung von Juden: "Allerdings bedarf es der Auslegung: Ob es als Teil des Ensembles wirklich objektiv noch als Beleidigung angesehen werden kann und darf."
Diskussion um Gedenktafel von 1988
Auf dem Relief in etwa vier Metern Höhe an der Predigtkirche des Reformators Martin Luther (1483-1546) ist ein Rabbiner zu sehen, der den Ringelschwanz eines Schweins anhebt und ihm in den After schaut.
Zwei weitere Juden saugen an den Zitzen des Tiers. Das Schwein gilt den Juden als unrein. Hinzu kommt die 1570 eingelassene Inschrift "Rabini-Schem HaMphoras". Diese ist vermutlich inspiriert von Luthers antijüdischer Schrift "Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi" von 1543. Schem Ha Mphoras steht für den im Judentum unaussprechlichen heiligen Namen Gottes.
Auf der Gedenktafel von 1988 steht dazu: "Gottes eigentlicher Name, der geschmähte Schem Ha Mphoras, den die Juden vor den Christen fast unsagbar heilig hielten, starb in sechs Millionen Juden unter einem Kreuzeszeichen."