Auch hätte es teilweise nicht genügend Beweise für neue Ermittlungen ergeben, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" nach einer Umfrage bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Vor einem Jahr hatten die Bistümer Mainz, Limburg und Fulda der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Listen mit 266 Namen zur Aufarbeitung von möglichen Missbrauchsfällen übergeben.
Bei den Diözesen Fulda und Limburg geht es demnach um Fälle ab 1962, in der Diözese Mainz um Fälle ab 1942.
Exemplarisch falle das Resümee der Staatsanwaltschaft Mainz aus, so die Zeitung. 63 "Sachverhalte", die das Bistum offengelegt hatte, seien demnach näher untersucht worden. Von den 19 Klerikern, also Priestern, Diakonen oder Ordensleuten, welche das Bistum als mutmaßliche Sexualtäter benannte, seien 7 tot. Gegen 11 seien früher bereits Ermittlungsverfahren geführt und abgeschlossen worden. Übrig geblieben sei allein der Fall eines inzwischen 84-jährigen ehemaligen Priesters, der 1969 von seinem Amt entbundenen worden sei. Dessen mögliche Taten seien verjährt.
Ähnliche Ergebnisse
Ähnliche Ergebnisse hätten die Nachforschungen der Mainzer Staatsanwälte zu 48 Hinweisen auf mögliche Sexualdelikte durch "sonstige Personen aus dem kirchlichen Bereich" erbracht; gemeint seien Lehrer, Erzieher, Leiter von Jugendgruppen oder auch Ministranten. 12 Beschuldigte seien inzwischen verstorben, 19 Verfahren bereits vor Jahren beendet worden. 17 Mal kämen die Staatsanwälte zu dem Ergebnis, die Vorwürfe seien seit langem verjährt.
Das Bistum Limburg hatte der hessischen Generalstaatsanwaltschaft demnach eine Liste von 35 Personen übergeben. Nach gegenwärtigem Stand müsse davon laut der Limburger Staatsanwaltschaft voraussichtlich niemand mit einem staatlichen Strafverfahren rechnen.
Die Gründe seien die gleichen wie in Mainz. In Fulda, dessen Bischof der Generalstaatsanwaltschaft Anfang vergangenen Jahres 32 Verdachtsfälle übermittelt habe, habe die Staatsanwaltschaft bisher keinen Fall herausgefiltert, der noch verfolgt werden könnte.
Noch könne die Generalstaatsanwaltschaft nicht verlässlich sagen, wie viele der insgesamt 266 von der Kirche intern seit den 1940er Jahren registrierten Sexualdelikte zu einem Prozess vor einem weltlichen Gericht führen könnten. "Es dürfte sich allerdings um eine niedrige zweistellige Zahl handeln - wenn überhaupt", schreibt die Zeitung.