Heße erklärte in einem am Donnerstag vom Erzbistum Hamburg veröffentlichten Facebook-Post: "Nach diesem Urteil wackelt das Konstrukt des Lebensschutzes in Deutschland ganz gewaltig." Es gelte nun, Sorge dafür zu tragen, "dass die Verfügbarkeit von Sterbehilfe als Dienstleistung nicht einfach ins allgemeine Warensortiment wandert und der Druck auf alte, schwerkranke und pflegebedürftige Menschen wächst." Sterben in Würde bedeute, dass Menschen Fürsorge und Begleitung erführen sowie eine ausreichende palliative und hospizliche Versorgung, so der Erzbischof.
Ethikrat-Vorsitzender Dabrock sagte in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag), der Lebensschutz wiege in dem Urteil "nichts". Es stehe allein das Recht zur Selbsttötung im Vordergrund. "Die Waage neigt sich bis zum Anschlag in Richtung uneingeschränkter Autonomie." Suizid unproblematisch realisieren zu können, lege das Verfassungsgericht geradezu als Besiegelung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit der Menschenwürde aus. "Das verkehrt alles, was das Gericht bislang über Menschenwürde gesagt hat. Es ist ein radikaler Bruch mit der bewährten Rechtskultur, die Selbstbestimmung achtet und schützt, aber immer auch lebensschutzfreundlich ausgelegt hat."
Dabrock: Palliativversorgung muss verbessert werden
Aus seiner Sicht, so der evangelische Theologe, müsse der Staat nun eine flächendeckende Palliativversorgung schaffen und die Pflege kranker Menschen verbessern. "Er muss alles tun, damit möglichst wenige Menschen sagen: Was bleibt mir anderes übrig, als in Verzweiflung meinem Leben ein Ende zu setzen?" Es bestehe die Gefahr, dass sich Politik und Gesellschaft angesichts der demografischen Entwicklung und hoher Kosten dazu entschlössen, an der Pflege für Alte und Kranke zu sparen. "Es könnte der Druck auf die Armen und Hoffnungslosen steigen, ihrer Armut und Hoffnungslosigkeit ein Ende zu bereiten; Schutz vom Verfassungsgericht hätten sie nicht mehr."
Unterdessen zeigte sich der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, offen für Beihilfe zum Suizid durch Ärzte. "Grundsätzlich wollen die Ärzte Leben erhalten. Es ist aber auch nicht ärztliche Aufgaben, Leben um jeden Preis endlos zu verlängern", sagte Gassen der "Rheinischen Post" (Donnerstag). Möglicherweise könne man in diesem Bereich auch nicht jedes Detail gesetzlich regeln. "Es muss Menschen möglich sein, in Würde zu sterben, wenn sie das wollen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Denn daraus leite sich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt aus Sicht der Richter gegen das Grundgesetz.