Der ernannte Augsburger Bischof Bertram Meier hat angekündigt, sein Bistum werde „angemessene Angebote des Freistaates Bayern auf die Ablösung oder verwaltungsmäßige Vereinfachung“ sogenannter Staatsleistungen an die Kirche annehmen. Dies habe die Diözese in der Vergangenheit gemacht und dies werde sie „auch künftig im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens mit großem Interesse tun“, sagte Meier am Freitag in München bei seiner Vereidigung auf die bayerische Verfassung.
Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen
Die Staatsleistungen für die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen umfassen etwa die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe und andere hohe Geistliche. Sie haben historische Wurzeln. So erhielten 1803 deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite Kirchengüter auf der rechten Seite als Entschädigung.
Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren. Das Grundgesetz fordert deren Ablösung. Die Kirchen stehen dem grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. FDP, Grüne und Linke haben dazu am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgestellt.
Weltkirchliche Perspektive in den Synodalen Weg bringen
Bei der Zeremonie im Prinz-Carl-Palais äußerte sich Meier auch zum Synodalen Weg, der Reformdebatte der katholischen Kirche in Deutschland. Er wolle dabei weltkirchliche Perspektiven einbringen. „Denn nicht alle Themen, die bei uns bedeutsam und drängend sind, können auf nationaler oder gar auf diözesaner Ebene gelöst werden.“
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte Meier auf, den Menschen Halt zu geben in Zeiten der Verunsicherung. Die Kirchen seien für den Staat ein Partner in Sachen Menschlichkeit. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx fügte an, Staat und Kirche müssten gemeinsam an der Zukunftsfähigkeit der Demokratie arbeiten. Meier sei dafür „der richtige Mann am richtigen Platz“.
Bischofsweihe wird verschoben
Bei der Vereidigung schwor Meier mit der Hand auf einer Bibel „Deutschland und dem Lande Bayern“ die Treue. In der vom Konkordat zwischen dem Freistaat und dem Heiligen Stuhl seit 1924 vorgegebenen Formel verpflichtete der künftige Bischof sich und seine künftigen Diözesanpriester zur Achtung der verfassungsmäßig gebildeten Regierung. Seine für den 21. März geplante Bischofsweihe in Augsburg fällt aufgrund der Coronavirus-Pandemie aus. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.