Bundeskanzlerin Angela Merkel wies bei den Ausführungen auf den am Freitag stattfindenden Austausch zwischen Religionsvertretern und der Bundesregierung hin. Demnach soll dort ein "möglichst einvernehmlicher Weg" vorbesprochen werden.
Ausdrücklich bedankte sich die Kanzlerin bei den Kirchen. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten. Merkel hatte sich zuvor mit den Ministerpräsidenten der Länder auf diese und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise verständigt.
Schrittweise Öffnung der Schulen ab 4. Mai
Zudem gelte weiter die Abstandsregel von 1,5 Metern, so die Bundeskanzlerin weiter. In der Öffentlichkeit dürften sich die Menschen weiterhin nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Zudem empfahlen Bundeskanzlerin sowie die Länderchefs das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf. Eine schrittweise Öffnung der Schulen solle es ab dem 4. Mai geben. Dabei hätten die Abschlussklassen den Vorrang.
Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten individuelle Konzepte entwickeln, um einer völligen sozialen Isolation der Heimbewohner entgegen zu wirken. Dabei solle externer Sachverstand hinzugezogen werden.
Großveranstaltungen sollen laut den Vereinbarungen mindestens bis zum 31. August untersagt sein. Am 30. April ist die nächste Konferenz von Bundesregierung und Länderchefs geplant. Mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie sprach Merkel von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg". Es gebe "nicht viel Spielraum" für Lockerungen.
Deutsche Bischofskonferenz zeigt sich enttäuscht
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, äußerte in einer ersten Stellungnahme Unverständnis zu der Entscheidung in Bezug auf öffentliche Gottesdienste. "Die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen gegen die Corona-Pandemie haben wir zur Kenntnis genommen. Wir sind den politisch Verantwortlichen dankbar für ihren Einsatz", so Bätzing in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung.
"Die Ostertage haben gezeigt: Gottesdienste geben vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise. Mit Enttäuschung nehme ich allerdings zur Kenntnis, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften derzeit erhalten bleiben soll. Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit", so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz weiter.
Blick auf Treffen am Freitag
"Als katholische Kirche werden wir in das für kommenden Freitag im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können. Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir uns selbstverständlich an die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Kriterien und Bestimmungen gebunden wissen und die Einhaltung von Abstandserfordernissen kontrollieren werden", betonte Bätzing.
"Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten und damit unseren möglichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie leisten wollten. Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen", betonte der Limburger Bischof.