In Österreich gibt es ab Freitag (15. Mai) weitere Erleichterungen für Gottesdienste, vor allem unter freiem Himmel. Wichtigste Auflage bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter; in geschlossenen Räumen sind zwei Meter Distanz empfohlen.
Für Gottesdienste im Freien entfällt ab Freitag die Begrenzung der Teilnehmerzahl, die bislang bei 10 Personen lag. Vorrichtungen wie Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.
Desinfektionsmittel muss zur Verfügung gestellt werden
Auch bei Freiluftgottesdiensten muss der Veranstalter ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber von Kirchen und Religionsgemeinschaften dringend empfohlen.
Die Teilnehmerzahl für die Religionsausübung im Freien wurde auf den "Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten" begrenzt. Damit soll laut der Presseagentur Kathpress verhindert werden, dass sich Freiluftgottesdienste mit auswärtigen Personen zu religiösen Großveranstaltungen auswachsen. Hochzeiten und Taufen bleiben bis auf Weiteres auf den engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen begrenzt.
Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz und Wiener Kardinal Christoph Schönborn zeigte sich im Kathpress-Gespräch sehr zufrieden über die Einigung mit dem Kultusministerium. Ministerin Susanne Raab dankte allen Religionsgemeinschaften "für die ausgezeichnete Kooperation in dieser schweren Zeit", in die unter anderem das Osterfest, das jüdische Pessach-Fest oder der Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefallen seien.
Detailregeln für Gottesdienste erlassen
Österreichs Bischofskonferenz erließ noch am Mittwochabend Detailregeln für Gottesdienstfeiern unter freiem Himmel. Demnach ist der Mindestabstand von einem Meter auch bei Prozessionen einzuhalten. Auch draußen gibt es Einschränkungen bei Gesang und Musik. Fronleichnam wird in diesem Jahr nur in schlichter Form gefeiert.
Zur musikalischen Gestaltung können demnach kleine Gruppen wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. Dabei ist entsprechend größerer Abstand zueinander und zur Gemeinde einzuhalten. Spielen einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind auch im Freien nicht möglich.
Forderung der Aufhebung des Gottesdienstverbots in der Schweiz
Unterdessen will die Schweizer Bischofskonferenz das dort seit Mitte März geltende Gottesdienstverbot nicht länger hinnehmen. In einem Schreiben an die Regierung, den Bundesrat, fordert der Bischofskonferenzvorsitzende und Baseler Bischof Felix Gmür, dass Gottesdienste ab Christi Himmelfahrt oder spätestens an Pfingsten wieder stattfinden können.
Die Kirchen hätten die Anti-Corona-Maßnahmen stets mitgetragen und den Gläubigen nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt. Das sei gerade in der Karwoche und zu Ostern "für viele Menschen schwer zu ertragen" gewesen. Für Hunderttausende seien wöchentliche Gottesdienste ein existenzielles Verlangen, heißt es in dem Schreiben. Sie bräuchten nun eine Perspektive. Entsprechende Schutzkonzepte habe man bereits Ende April vorgelegt; Abstand und Hygiene würden eingehalten. Erst ab 8. Juni sollen in der Schweiz öffentliche Gottesdienste wieder erlaubt sein.