Von dem Ausbruch seien Gläubige aus Frankfurt und umliegenden Landkreisen wie dem Wetterau-, dem Hochtaunus- und dem Main-Kinzig-Kreis betroffen, berichtete die "Frankfurter Rundschau" am Samstag.
Der stellvertretende Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, Antoni Walczok, sagte der Zeitung, dass sich die Gläubigen bei einem Gottesdienst am 10. Mai angesteckt hätten. Es handele sich um ein "sehr dynamisches Geschehen".
Registrierung keine Pflicht
Die Gemeinde habe nichts Illegales unternommen, sagte Walczok der Zeitung weiter. Am 10. Mai seien Gottesdienst-Zusammenkünfte in Hessen wieder erlaubt gewesen. Anders als etwa in der Gastronomie sei eine Registrierung der Besucher mit Namen und Adresse keine Pflicht.
Nur das Abstandsgebot und die Hygieneregeln müssten eingehalten werden. Es gebe keine Richtlinien zur Teilnehmerzahl. "Es gab keine Verletzung einer Rechtsverordnung", stellte der Vize-Amtsleiter klar.