Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen der Dokumente bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte.
Der Geschäftsführer des VDD, Hans Langendörfer, betonte, dass es mit der pauschalvertraglichen Einigung gelungen sei, aufgrund der Befreiung von Melde- und Vergütungspflichten für eine erhebliche Entlastung zu sorgen.
Was ist erlaubt - und was nicht?
Der neue Gesamtvertrag ermöglicht demnach den katholischen Kirchengemeinden in Deutschland die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Ebenfalls vertraglich umfasst seien Liedhefte mit maximal acht Seiten für einmalige Anlässe wie Trauungen oder Erstkommunionen.
Nicht Bestandteil sei die Nutzung für andere gemeindliche Veranstaltungen sowie die Sichtbarmachung mittels Beamer. Auch die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten umfasse der Vertrag nicht. Katholische Gemeinden haben laut der Mitteilung die Möglichkeit, durch Abschluss einer zusätzlichen pauschalen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition weitere Rechte zu erwerben.
Rechtssicherheit
Der Geschäftsführer der VG Musikedition, Christian Krauß, unterstrich, dass für die Gemeinden und Verantwortlichen vor Ort durch die Vertragsverlängerung weiterhin Rechtssicherheit ohne zusätzlichen administrativen und wirtschaftlichen Aufwand bestehe.
"Gleichzeitig erhalten Komponisten, Textdichter und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke", so Krauß.