In Zahlen sind das 1.176 Fälle, wie aus ihrem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht. Diskriminierungen wegen ethnischer Herkunft oder rassistischen Zuschreibungen machten damit ein Drittel aller Anfragen aus. 2016 lag ihr Anteil noch bei einem Viertel.
Anhaltendes Problem
"Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug bei der Rechtsdurchsetzung", sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. "Das Gefühl, mit einer Ungerechtigkeit alleine gelassen zu werden, hat auf Dauer fatale Folgen, die auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden."
Diskriminierung zermürbe, warnte Franke. Er forderte eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, mehr Hilfsangebote für Betroffene und ein konsequenteres Vorgehen gegen Diskriminierung.
Insgesamt hat die Antidiskriminierungsstelle 2019 in 3.580 Fällen rechtliche Auskunft erteilt, Stellungnahmen eingeholt oder gütliche Einigungen vermittelt. Dies war ein Anstieg um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3.455 Fälle). Zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts gingen 29 Prozent der Anfragen ein. Danach folgten Behinderung (26 Prozent), Alter (12 Prozent), Religion (7 Prozent), sexuelle Identität (4 Prozent) und Weltanschauung (2 Prozent).
Driskriminierungen im Arbeitsleben
Der größte Anteil der berichteten Diskriminierungen geschah im Berichtszeitraum mit 36 Prozent im Arbeitsleben. Am zweithäufigsten ging es mit 26 Prozent um Alltagsgeschäfte wie Wohnungssuche, Einkauf, in der Gastronomie oder bei Versicherungs- und Bankgeschäften.
Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gehöre dringend auf die Tagesordnung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, sagte Franke. Nötig seien längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, ein Auskunfts- und Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle und ein Verbandsklagerecht.
"Wir werden gegen rassistischen Hass in seiner extremsten Form nicht erfolgreich vorgehen können, wenn wir die Diskriminierung im Alltag als nachrangig behandeln", meinte der Leiter der Anlaufstelle.
Bundesländer sind gefragt
Auch die Bundesländer seien gefragt. So müssten sie etwa den Schutz vor Diskriminierung bei staatlichem Handeln eindeutiger fassen und mit klaren Rechtsfolgen versehen. Franke lobte das kürzlich in Berlin verabschiedete erste Landesantidiskriminierungsgesetz als "wichtigen Schritt", der Betroffenen etwa bei Diskriminierung durch Polizeibeamte oder im Bildungsbereich Beschwerdewege und
Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche eröffne. Zudem sollten alle Bundesländer eigene Antidiskriminierungsstellen schaffen, forderte Franke. Bislang gebe es nur in acht Ländern welche.