SPD und Union uneins bei Bestrafung von Missbrauchstätern

Nach Missbrauchsfällen in Münster

Nach dem Missbrauchsfall in Münster ist die Koalition uneins über mögliche höhere Haftstrafen für Missbrauchstäter. Während die einen für stärkere Haftstrafen eintreten, warnen die anderen vor "Schnellschüssen". 

Gerechtigkeit für Missbrauchsopfer / © r.classen (shutterstock)
Gerechtigkeit für Missbrauchsopfer / © r.classen ( shutterstock )

Während die Union sich dafür stark macht, die Haftstrafen für solche Täter hochzusetzen, wandten sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sowie andere SPD-Politiker gegen einen pauschalen Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung. Stattdessen müsse die Justiz das Strafmaß bei Kindesmissbrauch von bis zu 15 Jahren ausschöpfen. Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnte vor "Schnellschüssen".

Ähnlich äußerte sich auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). "Kindesmissbrauch ist eine furchtbare Tat, für die bereits jetzt hohe Strafen verhängt werden können", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Wichtig sei, dass der Strafrahmen auch entsprechend am oberen Ende genutzt werde, so die Ministerin. Wie Lambrecht mahnt Giffey zudem mehr Kapazitäten für die Ermittler und eine große öffentliche Aufmerksamkeit an: Es gehe darum, Anzeichen für Missbrauch früh wahrzunehmen und dann auch zu handeln und zu helfen.

Missbrauchsbeauftragter: muss auch minder schwere Urteile geben

Rörig wies darauf hin, dass es sich bei den Taten im Missbrauchsfall Münster nach dem bisher Bekannten eindeutig um ein Verbrechen handele. Hier habe das Strafgericht die Möglichkeit einer Verurteilung bis zu 15 Jahren, sagte Rörig der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Nun müsse darüber nachgedacht werden, ob auch Fälle wie etwa das Vorspielen eines Pornofilms, sexuelle Handlungen vor einem Kind, aber auch der Zungenkuss eines 16-Jährigen mit einer 13-Jährigen, künftig bereits als Verbrechen eingestuft werden sollten und deshalb mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet werden müssten, so Rörig weiter. Nach der Systematik des Strafrechts müsse es minder schwere Fälle geben, so Rörig, der selbst Jurist ist. Daher regte er an, in der kommenden Legislaturperiode das Sexualstrafrecht grundlegend zu reformieren.

Unterdessen warf die Union Lambrecht Untätigkeit vor. Er sei "ratlos und sprachlos", warum die Justizministerin den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht grundsätzlich als juristisch schwerwiegenderes Verbrechen statt wie bisher als Vergehen einstufe, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak "Bild live". Er plädierte dafür, das Strafrecht noch in diesem Jahr zu ändern. 

Seehofer: Missbrauch dürfe nicht nachsichtig verurteit werden 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, Politik müsse dafür sorgen, dass schwerste Verbrechen nicht besonders nachsichtig verurteilt werden könnten. Jeder, der sich an Missbrauchstaten beteilige oder sie organisiere, müsse wissen, dass "darauf eine saftige Strafe" stehe. Er betonte, es gehe nicht nur um die Ausschöpfung des Strafrahmens, sondern um eine höhere Mindeststrafe. Das Thema solle in der kommenden Woche auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz gesetzt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei mahnte eine umfassende Aufrüstung von Personal und Technik im Kampf gegen Kinderpornografie an. Zudem sei man es den Opfern schuldig, auch von Gesetzesseite alles zu tun, was notwendig sei, um Täter schnell und dauerhaft dingfest zu machen.


Quelle:
KNA