Einführung von Mehrwertsteuerpflicht für Pfarrei verschoben

Kein Grund, sich zurückzulehnen

Wegen der Corona-Krise müssen Kirchengemeinden später als geplant Mehrwertsteuer abführen. Das Bistum Essen wies darauf hin, dass das entsprechende Gesetz erst Anfang 2023 und nicht bereits Anfang 2021 komme. Was bedeutet das jetzt?

Menschen auf einem Pfarrfest / © Harald Oppitz (KNA)
Menschen auf einem Pfarrfest / © Harald Oppitz ( KNA )

Zugleich warnte die Diözese davor, sich nun zurückzulehnen. Die Pfarreien könnten die gewonnene Zeit nutzen, etwa um neu erstellte Buchungswege auszuprobieren, "ohne dass jemand die Sorge haben muss, bei einem Fehler gleich belangt zu werden".

Essen auf einem Pfarrfest

In Zukunft sollen Kirchengemeinden Mehrwertsteuer abführen, wenn sie zum Beispiel Essen auf einem Pfarrfest oder Artikel auf einem Adventsbasar verkaufen. Bislang sind die Pfarreien von dieser Pflicht in den meisten Fällen ausgenommen. Mit der Gesetzesänderung will Deutschland eine EU-Richtlinie zu fairem Wettbewerb umsetzen. Demnach macht es keinen Unterschied, ob zum Beispiel eine Bratwurst in einem Imbiss oder auf einem Pfarrfest verkauft wird.

Kritik aus vielen Pfarreien

Viele Pfarreien kritisieren die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht und sprechen von einem immensen Verwaltungsaufwand. Zudem fürchten einige ehrenamtliche Kirchenvorstände, persönlich vor dem Gesetz belangt zu werden, sollte es zu Buchungsfehlern kommen.

Das Bistum Essen lässt eigenen Angaben zufolge eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steueranalysen für jede ihrer Gemeinden erstellen, damit die Pfarreien künftig ihre Geschäfte steuerlich korrekt abrechnen können. Dieser Schritt koste die Diözese rund 300.000 Euro.

 

Quelle:
KNA