Zugleich warnte die Diözese davor, sich nun zurückzulehnen. Die Pfarreien könnten die gewonnene Zeit nutzen, etwa um neu erstellte Buchungswege auszuprobieren, "ohne dass jemand die Sorge haben muss, bei einem Fehler gleich belangt zu werden".
Essen auf einem Pfarrfest
In Zukunft sollen Kirchengemeinden Mehrwertsteuer abführen, wenn sie zum Beispiel Essen auf einem Pfarrfest oder Artikel auf einem Adventsbasar verkaufen. Bislang sind die Pfarreien von dieser Pflicht in den meisten Fällen ausgenommen. Mit der Gesetzesänderung will Deutschland eine EU-Richtlinie zu fairem Wettbewerb umsetzen. Demnach macht es keinen Unterschied, ob zum Beispiel eine Bratwurst in einem Imbiss oder auf einem Pfarrfest verkauft wird.
Kritik aus vielen Pfarreien
Viele Pfarreien kritisieren die Einführung der Mehrwertsteuerpflicht und sprechen von einem immensen Verwaltungsaufwand. Zudem fürchten einige ehrenamtliche Kirchenvorstände, persönlich vor dem Gesetz belangt zu werden, sollte es zu Buchungsfehlern kommen.
Das Bistum Essen lässt eigenen Angaben zufolge eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steueranalysen für jede ihrer Gemeinden erstellen, damit die Pfarreien künftig ihre Geschäfte steuerlich korrekt abrechnen können. Dieser Schritt koste die Diözese rund 300.000 Euro.