Sechs Monate Corona und die Kirchen

"Gotteshäuser sind systemrelevant"

​Vor genau sechs Monaten, am 27. Januar, wurde in Deutschland die erste Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 bestätigt. Die Pandemie hatte seitdem auch für die Kirchen in Deutschland dramatische Folgen. Eine Chronologie.

Heilige Kommunion in Zeiten von Corona / © Julia Steinbrecht (KNA)
Heilige Kommunion in Zeiten von Corona / © Julia Steinbrecht ( KNA )

26. Februar: Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz gibt erste Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus in Kirchen. Empfohlen werden etwa Handkommunion und Zurückhaltung bei der Nutzung von Weihwasserbecken.

16. März: Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder einigen. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben.

1. April: Jesuitenpater Klaus Mertes wendet sich in der "Zeit" gegen die herrschende Schutzlogik und das strikte Verbot von Besuchen in Altenheimen. "Es ist ein fundamentales Recht jedes Menschen, in der Not Beistand zu bekommen, selbst wenn sich für ihn ein Infektionsrisiko ergibt."

11. April: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass Gottesdienstverbote einen schweren Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit darstellen. Sie müssen befristet sein und ständig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Am 30. April betont das höchste deutsche Gericht, Gottesdienste müssten im Einzelfall erlaubt und dürften nicht pauschal verboten werden, wenn hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt würden.

15. April: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, bekundet öffentlich seine Enttäuschung darüber, dass Bund und Länder das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften trotz erster Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen verlängern wollen.

17. April: Die Deutsche Bischofskonferenz präsentiert dem Bundesinnenministerium Vorschläge, unter welchen Voraussetzungen die Wiederzulassung von religiösen Zusammenkünften möglich sein könnten. Am 24. April werden Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht.

18. April: Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, erklärt, Gotteshäuser seien systemrelevant, denn hier hätten die Menschen die Möglichkeit, ihre Ängste zu verarbeiten.

21. April: Sachsen erlaubt als erstes Bundesland wieder öffentliche Gottesdienste - unter strengen Auflagen, mit maximal 15 Teilnehmern.

27. April: Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz tagt erstmals im Rahmen einer Videokonferenz.

30. April: Gottesdienste und Gebetsversammlungen können unter strengen Auflagen wieder stattfinden. Darauf einigen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein.

3. Mai: Am ersten Mai-Wochenende feiern die Kirchen in Deutschland wieder vermehrt öffentliche Gottesdienste. So leitete Kardinal Rainer Maria Woelki die erste Messe mit Gemeinde im Kölner Dom. Am 1. Mai eröffnet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, die Pilgersaison im Marienwallfahrtsort Kevelaer.

18. Mai: Die ehemalige Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht (CDU), wirft den Kirchen Versagen in der Corona-Krise vor. "Die Kirche hat in dieser Zeit Hunderttausende Menschen allein gelassen. Kranke, Einsame, Alte, Sterbende", sagt sie.

7. Juli: Bei religiösen Gemeinschaften und im Zusammenhang mit Gottesdiensten kommt es mehrfach zu größeren Corona-Ausbrüchen. So infizieren sich mehrere Mitglieder einer freikirchlichen Gemeinde in Euskirchen mit dem Virus. Eine Woche zuvor wurden dort zwölf Angehörige einer Familie, die zur Mennoniten-Brüdergemeinde gehören, positiv getestet.

23. Juli: Das Entwicklungshilfswerk Misereor schlägt erneut Alarm wegen der Corona-Folgen für Afrika, Asien und Lateinamerika.


Quelle:
KNA