Die Auszahlung, die auch Menschen erhielten, die schon Geld zugesprochen bekommen hätten, werde nicht mit einer neuerlichen Prüfung bereits anerkannter Beschuldigungen verbunden.
"Mir ist bewusst, dass auch die höhere Anerkennungsleistung das erlittene Unrecht nicht wiedergutmacht und dass das Leid nicht einfach verschwindet", erklärte Bischof Rudolf Voderholzer. Er verbinde den Schritt aber mit der Hoffnung, dass Betroffene diesen als ein Zeichen annähmen, "nach unseren Möglichkeiten zu einer Heilung und Befriedung beizutragen".
Mit dem Entschluss, den Opfern höhere Geldleistungen zukommen zu lassen, wird laut Mitteilung eine Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz vom März umgesetzt. Sie soll Menschen erreichen, die als Minderjährige Opfer von Gewalt durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geworden seien, ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz aber nicht mehr erfolgreich vor einem staatlichen Gericht einklagen könnten. Das sei dann der Fall, wenn die Beschuldigten verstorben oder Verjährungsfristen überschritten seien. Im Bistum Regensburg gebe es seit fast zehn Jahren dieses Anerkennungsverfahren für sexuelle Gewalt und seit einigen Jahren auch für massive körperliche Gewalt.
Entscheidung in Abstimmung mit Beratungsgremien
Die jetzige Entscheidung sei in enger Abstimmung und "einmütig mit den Beratungsgremien getroffen worden, in denen auch Betroffene vertreten sind", heißt es. Die finanziellen Leistungen, die die Diözese in diesem Bereich zur Auszahlung bringe, stammten aus Erträgen, die sie mit ihren Anlagen erzielt habe. Zwischen 2010 bis 2019 seien mehr als vier Millionen Euro für Anerkennungsleistungen bereitgestellt worden.
Bereits seit 1. Juni bietet mit dem Bistum Augsburg eine weitere bayerische Diözese Opfern von Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Kontext mehr Geld an. Eine neue "Anerkennungs- und Unterstützungsordnung" soll "der Tatsache Rechnung tragen, dass Missbrauch in nicht wenigen Fällen berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben kann". Dazu seien nun insbesondere monatliche Zahlungen vorgesehen, wenn Betroffene ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten könnten.
Betroffene erhielten in Augsburg individuell festgelegte Einmalzahlungen, je nach Schwere des Falls in mehreren Stufen über 25.000 Euro. Die monatlichen Zahlungen orientierten sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen; als Gesamtbetrag seien maximal 75.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolge nicht aus Kirchensteuern, sondern ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls.