Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering OSB hat sich überrascht gezeigt, dass das im Juli veröffentlichte Vatikan-Papier zu Gemeindereformen soviel Kritik hervorgerufen hat. Nach ausgiebiger Befassung mit dem Dokument komme er zu dem Schluss, dass es nichts Neues enthalte, sagte der Benediktinerpater der katholischen Internetplattform mk-online.de. "Es veranschaulicht die Bestimmungen des allgemeinen kirchlichen Rechts."
Die Instruktion hatte zu harscher Kritik bei Laien, aber auch bei deutschen Bischöfen geführt, so dass Rom ihnen klärende Gespräche anbot. Ein wesentlicher Akzent der Instruktion ist laut Haering, dass die missionarische Funktion der Pfarrei hervorgehoben wird. Diese sollte demnach bei allen kirchlichen Strukturdebatten nicht aus dem Blick geraten.
Haering: Teams weiter vom Kirchenrecht gedeckt
Modellprojekte, wie sie derzeit in manchen Diözesen erprobt werden, etwa dass Pfarreien künftig aus Teams von Haupt- und Ehrenamtlichen geleitet werden können, sieht er weiter vom Kirchenrecht gedeckt: "Denn der Gedanke, dass Kirche von der Eucharistie her aufgebaut ist, wird auch bei den Strukturreformen zumindest grundsätzlich nicht in Frage gestellt." Zudem liege es auf der Hand, dass, wer an der Spitze stehe, auch Unterstützung brauche.
Eine Pfarrei sei nicht das "persönliche Unternehmen" des Pfarrers, sondern aller Gläubigen, sagte Haering. Das Kirchenrecht bestimme die Amtsaufgaben des Pfarrers. Dazu zähle die Verpflichtung, alle zur Mitarbeit heranzuziehen. Der Laie sei heute nicht mehr wie im Mittelalter der "natürliche Feind des Klerikers", betonte der Professor.