Ein Jahr "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Caritas warnt vor Folgen

​Ein Jahr nach Inkrafttreten des "Geordnete-Rückkehr-Gesetzes" für mehr Abschiebungen warnt die Caritas vor dessen negativen Auswirkungen. Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie zeigten sich die Nachteile.

Asylsuchender in einem Ankerzentrum / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Asylsuchender in einem Ankerzentrum / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

So sei etwa das Infektionsrisiko für Covid-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete besonders hoch, erklärte der katholische Wohlfahrtsverband auf Anfrage in Berlin. Mit dem Gesetz war unter anderem die Wohnpflicht in den Sammelunterkünften auf bis zu 18 Monate verlängert worden - mit Ausnahme für Familien. Auch ohne Corona-Pandemie ist dies aus Sicht der Caritas zu lang.

Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" - von Kritikern auch "Hau-Ab-Gesetz" genannt - gilt seit dem 21. August 2019. Eingeführt wurde damit zum Beispiel eine neue sanktionsbewährte "Duldung light" für Ausreisepflichtige mit ungeklärter Identität. Zudem wurde die Abschiebehaft erleichtert und die räumlich getrennte Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen ermöglicht. Auch eine "Mitwirkungshaft" zur Klärung der Identität wurde geschaffen.

Caritas: Versuch, Situation für Betroffene zu verschlechtern

Schon seit Langem werde versucht, die Situation für Betroffene immer weiter zu verschlechtern, kritisierte die Caritas. Das Ziel, die Abschiebezahlen zu steigern, werde damit aber nicht erreicht, da es Gründe dafür gebe, dass Menschen nicht zurückkehren könnten. Der Wohlfahrtsverband forderte dagegen eine behördenunabhängige und vom Bund finanzierte Asylverfahrensberatung. Die alleinige "Beratung" durch das staatliche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge reiche nicht aus.

Einige Befürchtungen hätten sich nach einem Jahr bereits bestätigt, resümierte der Caritasverband. Man befürchte aber "noch weitaus mehr Härten", wenn das Gesetz nach der Überwindung der Corona-Pandemie seine volle Wirkung entfalte. Mit Beginn der Pandemie war ab März die Zahl der Abschiebungen in Deutschland eingebrochen - auf 30 im April.

Im Juni wurden 406 Menschen abgeschoben, was immer noch deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre liegt. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.


Quelle:
KNA