Was sieht das Gesetz vor?
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will damit "eine effektivere Durchsetzung der Abschiebung von Flüchtlingen, die ausreisepflichtig sind und das Land nicht freiwillig verlassen". Um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, sollen Hürden für Ausreisegewahrsam und Sicherungshaft gesenkt werden. Abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken, sollen bestraft werden.
Warum soll das Gesetz eingeführt werden?
2018 gab es laut Innenministerium 25.000 Abschiebungen. Dagegen seien 31.000 geplante Abschiebungen gescheitert - bei 240.000 Ausreisepflichtigen insgesamt. Dies liege vor allem daran, dass Flüchtlinge am Tag der geplanten Abschiebung oft nicht anzutreffen seien und sich dadurch ihrer Abschiebung entzögen.
Was sind die strittigen Punkte?
Nicht nur Grüne und Linke, sondern auch Teile der SPD und einige CDU- Justizminister der Länder stoßen sich an der geplanten gemeinsamen Unterbringung von Kriminellen und Flüchtlingen in normalen Gefängnissen - wenn auch in unterschiedlichen Trakten und damit räumlich getrennt. Das Bundesinnenministerium begründet den Plan damit, dass derzeit in allen 16 Ländern zusammen bloß 480 Abschiebehaftplätze zur Verfügung stünden. Teilen der Union wie der Vorsitzenden des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), geht das Gesetz dagegen nicht weit genug.
Was sagen die Verbände?
Viele Verbände kritisieren das Vorhaben. Pro Asyl etwa spricht von einem "Hau-Ab-Gesetz" mit weitreichenden Eingriffen, die die Rechte geflüchteter Menschen systematisch abbauen würden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass Menschen mit dem neuen Duldungsstatus von Integrationsangeboten ausgeschlossen würden. Das sei ein Rückschritt in der Integrationspolitik. Die Diakonie bemängelt, durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstießen, werde dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen. Zudem zweifeln viele Organisationen die genannte Zahl von 240.000 Ausreisepflichtigen an.