"Problematisch erscheint uns eine Fixierung der Instruktion auf die Rolle des Pfarrers, die der Entwicklung der Kirche in Deutschland in Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht gerecht wird", heißt es in der am Mittwoch verbreiteten Erklärung des Präsidiums der Diözesanversammlung.
"Eine Pfarrei mit mehr als 20.000 Gläubigen ist auch von einem erfahrenen Priester nicht im Alleingang zu leiten", betont die gewählte Vertretung der rund 593.000 Katholiken im Bistum, das Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst.
Das Präsidium unterstütze ausdrücklich, "dass Laien heute Tätigkeiten und Leitungsaufgaben innerhalb der Pfarrei übernehmen". Zudem habe sich die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen in Pfarreigremien wie dem Pfarrgemeinderat oder dem Vermögensverwaltungsrat bewährt. "Dieser gemeinsame Weg ist ein Erfolgsmodell, wenn Amtsträger und Mandatsträger den ehrlichen Willen zur Zusammenarbeit zum Wohl der Pfarrei in den Vordergrund stellen", hieß es.
Vatikan hatte Instruktion im Juli vorgelegt
Die Instruktion aus dem Vatikan war am 20. Juli vorgelegt worden. Darin geht es auch um den Zusammenschluss von Pfarreien und das Verhältnis von Priestern und Laien angesichts eines in vielen Ländern zunehmenden Priestermangels. Laien können demnach zwar mitwirken an der Gemeindeleitung, doch tatsächlich leiten, verwalten, moderieren und koordinieren dürfen nur Priester.
Das Präsidium der Diözesanversammlung fordert zugleich eine Öffnung der Zugänge zum Priesteramt in der katholischen Kirche. Wenn die Leitung einer Pfarrei und damit die Letztverantwortung aus theologischen Gründen ausschließlich einem Pfarrer übertragen werden könne, "bedarf es erweiterter Zugänge zum Priesteramt".
Grund dafür sei "nicht nur der Mangel geeigneter Priester für die Aufgabe als Pfarrer, sondern der Ausschluss von geistbegabten Menschen vom Weihesakrament". Die 77 Mitglieder starke Vertretung der Katholiken im Bistum - das den Diözesanbischof Georg Bätzing berät - will weiterhin "Denkanstöße" für das Erproben von Modellen der Gemeindeleitung geben.