Ethiker wünscht von Kirchen mehr Aufklärung über das Sterben

Die Angst nehmen

Die Kirchen könnten vielen Menschen aus Sicht des Schweizer Ethikers Markus Zimmermann wieder einen Zugang zum Sterben vermitteln. "Diese Erfahrung ist uns heute nahezu vollständig abhanden gekommen - und dann entstehen Ängste", betonte er.

Eine verzweifelte Person in einem Krankenhausbett / © KieferPix (shutterstock)
Eine verzweifelte Person in einem Krankenhausbett / © KieferPix ( shutterstock )

Um dies zu verhindern, müssten Menschen früher mit dem Sterben in Berührung kommen, so Zimmermann in einem Interview des Schweizer katholischen Internetportals "kath.ch". Früher seien Menschen zu Hause gestorben, und das ganze Umfeld habe es mitbekommen, so der in Fribourg lehrende Wissenschaftler.

"Heutzutage hat man oft bis zum 50. Lebensjahr noch nie jemanden sterben sehen, weil viele in Institutionen sterben." Ihn überzeugten Projekte mit Ehrenamtlern, die sich in der Sterbebegleitung engagierten - denn sie könnten "das Wissen über das Sterben" auch in ihre Familien tragen.

Wo die Kirchen ansetzen könnten

Etwa in der Debatte um den assistierten Suizid bringe ein "Moralisieren" von Seiten der Kirchen nichts, betonte der Ethiker.

"Aber: Sich mit Hilfe eines anderen das Leben zu nehmen, ist nach wie vor ein extremer Akt. Dahinter stecken eine starke Motivation und massive Ängste. Hier könnten die Kirchen ansetzen."

Suizidhilfe in mehreren Kantonen erlaubt

In mehreren Schweizer Kantonen ist Suizidhilfe in Seniorenheimen erlaubt, nun will dies auch der Zürcher Kantonsrat erlauben.

Problematisch daran sei, "dass wir über die bestehende Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz so wenig wissen", sagte Zimmermann. Dies gelte insbesondere für Motive, Hintergründe und Lebensbedingungen der Sterbewilligen.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen, wiederholten, Sterbehilfe gekippt. Das im Grundgesetz garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Richter. Es schließe auch die Freiheit ein, dazu auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.


Quelle:
KNA
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