Dies müsse "auf dem Weg einer menschenwürdigen Ausgestaltung der letzten irdischen Lebensphase" geschehen, schreibt Kasper in einem vorab veröffentlichten Beitrag für die in Würzburg erscheinende Wochenzeitung "Die Tagespost". Er widersprach damit dem Hannoveraner Landesbischof Ralf Meister. Dieser hatte sich auf das von Gott gegebene Selbstbestimmungsrecht des Menschen berufen und damit für ein Recht auf Selbsttötung plädiert.
Hospizarbeit ausbauen
Kasper wiederum tritt dafür ein, dass die Kirche besser die palliative Therapie, die Hospizarbeit, die karitativen und diakonischen Beratungsdienste sowie die Telefonseelsorge ausbauen und intensivieren solle. Die Pfarreien könnten zudem soziale Kontakte organisieren und durch Besuchsdienste alleinstehenden, alten, kranken und psychisch belasteten Menschen aus ihrer Isolation heraushelfen.
Dies ist nach den Worten des Kardinals das Gegenteil der vorgeschlagenen staatlichen Suizid-Beratung. Eine solche würde den Suizid zu einer normalen gesellschaftlichen Option machen, was wie "wie ein Brandbeschleuniger" wirken könne. Zugleich lehnte der Kirchenmann die Forderung ab, der Arzt müsse Suizidhelfer sein. Dies wäre die strikte Verkehrung des ärztlichen Berufsethos, Helfer und Heiler des Lebens zu sein, wie Kasper schreibt.
Die Kirchen hätten aber, räumt Kasper ein, sehr wohl Anlass, intensiv nachzudenken über ihre seelsorgliche Betreuung der alten, schwerkranken und sterbenden Menschen. Während des Höhepunkts der Corona-Krise habe es "heroische Beispiele" solcher Betreuung durch Pflegekräfte, Ärzte und auch Seelsorger gegeben. Doch in viel zu vielen Fällen sei diese Betreuung "weniger als suboptimal" gelungen.
Begleitung Kranker und Sterbender ist Kerngeschäft der Seelsorge
Die Grausamkeit, Menschen allein sterben zu lassen sowie alte und kranke Menschen einfach zu isolieren, sei als schnelle Erstreaktion verständlich gewesen, dürfe sich aber nicht wiederholen.
"Inzwischen sollten wir gelernt haben, differenziert mit solchen Situationen umzugehen und die Kirchen müssten alles Interesse daran haben, zeitig in solche Überlegungen einbezogen zu werden", notiert der Kardinal. Die seelsorgliche Begleitung Kranker und Sterbender gehöre zum Kerngeschäft der Seelsorge, deren freie Ausübung durch das Grundgesetz garantiert sei.