Katholische Arbeitnehmer kritisieren Ladenöffnungsfreigabe

Gegen Verkauf an den Adventssonntagen

Die Katholische Arbeitnemher-Bewegung kritisiert die Freigabe der Ladenöffnung an den Adventssonntagen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung betreibe einen "Ausverkauf christlicher Werte", so der KAB-Bundespräses Stefan Eirich.

Oberverwaltungsgericht rügt erneut NRW-Erlass zu Sonntagsverkauf / © Henning Kaiser (dpa)
Oberverwaltungsgericht rügt erneut NRW-Erlass zu Sonntagsverkauf / © Henning Kaiser ( dpa )

In der neuen Corona-Schutzverordnung hat die schwarz-gelbe Landesregierung den Verkauf an den vier Adventssonntagen und am 3. Januar freigegeben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte "erhebliche Zweifel" an der Gültigkeit der Regelung bekundet.

"Der Versuch der Landesregierung, alle vier Adventssonntage dem Konsum freizugeben, ist nicht nur ein Angriff auf die Sonntagsruhe, sondern auch auf das christliche Zusammenleben in der Adventszeit", so Eirich. Die Arbeit an den Adventssonntagen setze die Beschäftigten im Einzelhandel nicht nur zusätzlichen Gefahren durch Ansteckungen mit dem Corona-Virus aus, sondern auch extremen physischen und psychischen Belastungen. "Corona sollten wir als Chance sehen, über bisherige Strukturen und Gewohnheiten nachzudenken, statt mit einem Weiter-So den Ausverkauf unserer Kultur und unseres Menschseins voranzutreiben."

Rüge des Oberverwaltungsgerichts

Die Freigabe der Ladenöffnung soll laut NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) dazu beitragen, "die im Weihnachtsgeschäft zu erwartenden Besucherströme zu entzerren und so das Infektionsrisiko zu verringern". Laut OVG steht die Regelung "in offenem Normwiderspruch" zum NRW-Ladenöffnungsgesetz. Danach dürfen Kommunen unter bestimmten Bedingungen den Sonntagsverkauf zwar an jährlich höchstens acht Sonn- oder Feiertagen freigeben. Die Sonntage dürfen aber nicht unmittelbar aufeinander folgen. 

Das OVG hatte bereits einen am Mittwoch wieder zurückgenommenen Runderlass Pinkwarts aus dem Sommer gerügt. Danach sollten Kommunen die im ersten Halbjahr wegen Corona ausgefallenen verkaufsoffenen Sonntage im zweiten Halbjahr nachholen können - und zwar auch ohne den vom Gesetz geforderten Anlassbezug wie Feste, Märkte oder Messen. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen beim OVG in rund 20 Fällen erfolgreich geklagt. Aus Sicht des Gerichts reicht es als Sachgrund nicht aus, Umsatzverluste in der Corona-Krise nachzuholen. Das widerspreche dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz und dem gebotenen Regel-Ausnahme-Verhältnis.

 

Lic. theol. Stefan-Bernhard Eirich (privat)
Lic. theol. Stefan-Bernhard Eirich / ( privat )
Quelle:
KNA