Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Erlass von Papst Franziskus wird das Kirchenrecht dahingehend abgeändert, dass für die Anerkennung sogenannter "Institute des geweihten Lebens" nicht nur eine vorhergehende Beratung mit dem Vatikan, sondern dessen Zustimmung erforderlich ist.
Vatikan: Oberhirten begleiten
Zur Begründung hieß es, die Entscheidung über die Kirchlichkeit und Vertrauenswürdigkeit solcher Neugründungen liege in der Verantwortung der Ortsbischöfe; Aufgabe des Heiligen Stuhls sei aber, "die Oberhirten beim Prozess der Unterscheidung zu begleiten". Das letzte Urteil liege beim Vatikan, da die Errichtung neuer Institute stets über Bistumsgrenzen hinaus von Belang sei. Die Änderung des betreffenden Kirchenrechts-Canons 579 tritt am 10. November in Kraft.