Das sagte Heinrich Bedford-Strohm am Sonntag in einem "Spiegel"-Interview. Auf die Frage, warum Latzel weiterhin predigen dürfe, sagte Bedford-Strohm: "Das liegt im Entscheidungsbereich der Bremischen Landeskirche und ist abhängig von der Rechtslage."
Latzel muss sich wegen Volksverhetzung in einem Strafverfahren verantworten. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bremen beginnt am Freitag. Darüber hinaus sind zwei weitere Verhandlungstage am 25. und 30. November angesetzt.
Der Seelsorger der Sankt-Martini-Gemeinde hatte sich bei einem auch auf Youtube veröffentlichten Eheseminar abwertend über Gender und Homosexualität geäußert und unter anderem gesagt: "Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day." Später entschuldigte er sich für die Worte und führte an, er habe nichts gegen Homosexuelle. Mit dem Wort "Verbrecher" habe er "militante Aggressoren" gemeint, die ihn und seine Gemeinde immer wieder attackierten.
Distanziert und zunächst beurlaubt
Die Staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen laut Gericht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Angesichts der hohen Anzahl seiner Follower auf der Internetplattform sei er sich der Reichweite bewusst gewesen. Volksverhetzung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Bremische Evangelische Kirche hatte sich von den Aussagen Latzels distanziert und diesen zunächst beurlaubt. Ende August durfte er seinen Dienst wieder aufnehmen, nachdem er sich zu "einer Mäßigung im Rahmen seines Verkündigungsauftrags" verpflichtet hatte. Ein bereits im Mai gegen ihn eröffnetes kirchliches Disziplinarverfahren ist bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
Latzel hatte schon früher mit beleidigenden Äußerungen auch gegenüber dem Islam und der katholischen Kirche für Aufsehen gesorgt. 2008 verwehrte er einer Pastorin in seiner Gemeinde die Kanzel, weil er die Predigt von Frauen ablehnt.