Mexikos Bischöfe kritisieren Cannabis-Legalisierung

"Freizeitgebrauch" weitgehend freigegeben

Ernste Bedenken gegen eine Gesetzesinitiative zur Freigabe von Cannabis haben die katholischen Bischöfe Mexikos geäußert. Mit der geplanten Neuregelung werde eine Politik der Förderung und des Schutzes der Gesundheit aufgegeben.

Ein Mann dreht einen Joint / © AnnaTamila (shutterstock)
Ein Mann dreht einen Joint / © AnnaTamila ( shutterstock )

Das geschehe vor dem Hintergrund, die "verantwortungslose Freiheitsansprüche einiger weniger zu befriedigen", heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der Bischofskonferenz, aus der der Pressedienst Fides berichtet. Die schädlichen Folgen einer solchen Entscheidung würden zu wenig gesehen.

Am Donnerstag hatte der mexikanische Senat ein Gesetz verabschiedet, das den "Freizeitgebrauch" und die Vermarktung von Cannabis im Land weitgehend legalisiert. Die Gesetzesinitiative wird derzeit von der Abgeordnetenkammer geprüft.

Wohl der Gesellschaft in Gefahr

Weder habe es vor dem Gesetzesantrag eine breite gesellschaftliche Diskussion gegeben, noch seien Fachleute angehört worden, so die Bischöfe. Über Gesundheitsschäden durch zunehmenden Cannabis-Konsum oder Auswirkungen auf Familien von jungen Drogenkonsumenten werde gar nicht eingegangen.

Die Regierung ignoriere mit der Initiative die Schwächsten und am meisten Schutzbedürftigen - und auch die "wirklichen Bedürfnisse der Gesellschaft" angesichts der Covid-19-Pandemie sowie der Wirtschafts- und Sicherheitskrise im Land.

Es gehe nicht um Regeln für die Einschränkungen und Bedingungen für den Konsum und die Produktion, sondern um das Wohl der Gesellschaft, betonen die Bischöfe. Um ein "verantwortungsbewusstes Verhalten zu fördern", seien unter anderem Informationskampagnen über Sucht und die Folgen von Drogenkonsum unverzichtbar.

Bistum Rom

Das Bistum Rom nimmt eine Sonderstellung ein: Es ist der Sitz des jeweils amtierenden Papstes, der gleichzeitig immer der Bischof von Rom ist. Ein päpstlicher Vikar, der das Bistum Rom für den Papst verwaltet, ist erstmals unter Innozenz III. 1198 bezeugt. 1558 bestimmte Papst Paul IV., dass der Vikar jeweils ein Kardinal sein muss.

Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching (KNA)
Der Lateranpalast in Rom (Archivbild) / © Gerlinde Pfirsching ( KNA )
Quelle:
KNA