Die Beratungen mit Angela Merkel sind für diesen Mittwoch angesetzt. "Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen", heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorlag. "Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden."
Einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester
Zudem haben sich die Ministerpräsidenten der Länder offenbar auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in dem Beschlussentwurf weiter. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Empfohlen werde vor Weihnachtsbesuchen jedoch eine mehrtägige Selbstquarantäne. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es in der Beschlussvorlage. Damit solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden. Um Unterstützung bei Feiertagslösungen werden auch die Arbeitgeber gebeten. Diese sollten prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.
Die Ausnahmen für Weihnachten und Silvester sollen demnach auch von strengen Kontaktregeln um die Feiertage herum gestützt werden. "Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken", heißt es mit Blick auf mögliche Beschränkungen ab dem 1. Dezember. Auch hiervon sollen Kinder bis 14 Jahre ausgenommen werden.
Teil-Lockdown soll verlängert werden
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Die Ministerpräsidenten schlagen außerdem vor, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne einheitlich auf eine Regelzeit von zehn Tagen festzulegen. "Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich."
Zudem soll nach dem Willen der Länder Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es in dem Entwurf. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Maskenpflicht in Schulen ab Klasse sieben
An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In "besonderen Infektionshotspots" soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch "weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" geben, beispielsweise Hybridunterricht.
Auch für eine Teststrategie in Pflegeheimen gibt es laut dem gemeinsamen Beschluss der Länder einen Vorschlag: So sollten je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.