Der Entwurf für das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbessere die rechtliche Lage von Pflegeeltern zum Schutz des Kindes, ohne das Recht der Herkunftseltern aus dem Blick zu verlieren, teilten die Verbände am Donnerstag mit.
Pflegeeltern stehe in dem Entwurf nun etwa das Recht zu, bei einem Familiengericht einen dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zu beantragen. Insgesamt stehe "unmissverständlich das Wohl und der Schutz des Kindes im Vordergrund". Zugleich seien die im Grundgesetz verbürgten Rechte der Eltern gegenüber dem Staat weiterhin hinreichend gesichert.
Gesetz auf den Weg gebracht
Zu den Verbänden gehören der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE), der Evangelische Erziehungsverband (EREV), der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) sowie der Sozialdienst Katholischer Männer Bundesverband (SKM).
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. So soll es künftig etwa neutrale Ombudsstellen geben, an die sich Eltern wenden könnten, wenn sie Schwierigkeiten haben mit dem Jugendamt. Aber auch Kinder und Jugendliche könnten durch das neue Gesetz mehr Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bekommen als bisher. Weiter solle der Schutz für Kinder verbessert werden, die in Pflegefamilien, Heimen oder Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht seien. Der Entwurf kommt jetzt in das parlamentarische Verfahren.