Im vorliegenden Fall sei der Eingriff in das Urheberrecht gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende Richter Florian Wildhagen. Die einheitliche Gestaltung der Kirche werde dadurch nicht aufgehoben. Die 40-seitige Urteilsschrift zeige, dass sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht gemacht habe.
Streit um Gestaltung der Kirche
Das Gericht beschäftigt sich schon seit Juni vergangenen Jahres mit dem Fall. Dabei stritten die Marktkirchen-Gemeinde und Architekten-Erbe Georg Bissen um den Einbau eines Fensters des Star-Künstlers Markus Lüpertz (79) in das Gotteshaus. Die Fertigstellung des 13 Meter hohen Werks war schon für 2018 vorgesehen. Als Erbe des 1994 gestorbenen Marktkirchen-Architekten Dieter Oesterlein wehrte sich Bissen gegen den Einbau. Er sieht das Urheberrecht seines Stiefvaters verletzt. Dieser habe eine Atmosphäre der Schlichtheit für das Gotteshaus vorgesehen.
Der Kirchenvorstand berief sich dagegen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Das Lüpertz-Fenster sei eine Bereicherung für die Gemeinde.
Lüpertz-Fenster
Der Entwurf für das sogenannte Reformationsfenster sieht eine Szene mit zwei Gestalten vor, wovon eine an den Reformator Martin Luther erinnert. Daneben sind fünf schwarze Fliegen zu sehen. Die Kosten wurden ehemals mit 150.000 Euro beziffert. Das Geld will Schröder aus Vortragshonoraren einbringen.
Die evangelisch-lutherische Marktkirche Sankt Georgii et Jacobi ist die älteste der drei Pfarrkirchen in der Altstadt von Hannover. Das im 14. Jahrhundert errichtete Gotteshaus wurde im Zweiten Weltkrieg bis auf die Außenmauern zerstört. Der Wiederaufbau erfolgte 1946 bis 1952 nach Plänen Oesterleins. Für das Lüpertz-Werk ist das mittlere der drei großen Fenster an der Südseite vorgesehen. Dieses geht Richtung Marktplatz, wo die Hannoveraner sich am 26. Juni 1533 feierlich zur Lehre Luthers bekannt hatten.