Die katholischen Bistümer halten bisher an ihren Plänen fest, zumindest einige Gottesdienste in und um die Kirchen anzubieten, unter Einhaltung strengster Hygieneregeln. Zugleich verwiesen sie auf ein umfangreiches Angebote an alternativen Weihnachtsgottesdiensten etwa als gestreamte Feiern oder Fernsehgottesdienste.
Das Bistum Münster und das Erzbistum Paderborn machten am Mittwoch auf die strenger gefassten Vorgaben aufmerksam. Ihrer Auffassung nach können öffentliche Gottesdienste unter diesen Bedingungen allerdings stattfinden. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, sei ein zentrales Ziel der Verantwortlichen vor Ort, erklärte das Bistum Münster. "Niemand handelt hier fahrlässig", hieß es. Gottesdienste seien ein wichtiges Zeichen der Solidarität, des Trostes, der Hilfe und der Geborgenheit.
Das Erzbistum Paderborn betonte, die Sicherheit der Teilnehmenden stünde bei allen Angeboten im Vordergrund. Besucher würden sich eigenverantwortlich anmelden. Alternativ verwies die Erzdiözese auf Online- und Hausgottesdienste.
Essens Generalvikar spricht von Dilemma
Das Bistum Essen plant keine Aufforderung an die katholischen Gemeinden im Ruhrgebiet und Sauerland, Weihnachtsgottesdienste abzusagen. Bischof Franz-Josef Overbeck habe aber bereits am Sonntag dazu aufgerufen, generell Gottesdienstfeiern einzuschränken, sagte ein Bistumssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. So sollten Gemeinden auf die werktäglichen Gottesdienste verzichten und nur noch am Sonntag Messen feiern. Auch an den kommenden Feiertagen sollten sie von der Möglichkeit zu Gottesdienstfeiern "sehr sorgsam und sensibel" Gebrauch machen.
Generalvikar Klaus Pfeffer sprach im DOMRADIO.DE-Interview von einem "Dilemma". Einerseits sei das Infektionsgeschehen dramatisch hoch, andererseits hätten die Feiern für manche Menschen eine existenzielle Bedeutung. Gemeinden dürften selbst entscheiden, Gottesdienste abzusagen.
Bistum Aachen hält an Präsenzgottesdiensten fest
Das Bistum Aachen hält trotz des in dieser Woche gestarteten harten Lockdowns an Präsenzgottesdiensten zu Weihnachtenfest. Die Feier von Gottesdiensten sei "ein Dienst an den Menschen" und einer der Grundaufträge der katholischen Kirche, sagte Generalvikar Andreas Frick am Donnerstag in Aachen. "Unser Auftrag ist, bei den Menschen zu sein. Wir feiern die Geburt Jesu Christi als großes Hoffnungszeichen für alle Zeiten, Jahr für Jahr, durch alle Krisen der Menschheit und deshalb auch in diesem Jahr." Die Menschen hätten "ein Recht auf Gottesdienste".
Prinzipielle Absagen von Gottesdiensten seien nicht im Sinne von Bischof Helmut Dieser, hieß es weiter. Kirchliche Aktivitäten seien immer Ausdruck des Dienstes für die Menschen. Das Bistum halte sich an die geltenden Verordnungen und setze "verantwortungsvolle Konzepte" vor Ort um. "Mit diesen Konzepten ist für sehr viele Menschen ihre Präsenz in den Weihnachtsgottesdiensten möglich. Dies ist auch ein Zeichen der Solidarität", betonte Frick. Jeder Bürger sei aufgerufen, die eigene persönliche Teilnahme verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden.
Diskussion um Ausgangssperre in Bayern
In Bayern gab es Diskussionen über die ab 21.00 Uhr geltende Ausgangssperre. Eigentlich sollte es für die traditionellen Christmetten am Heiligabend eine Ausnahme geben, doch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte am Dienstag mit, es werde wegen der hohen Infektionszahlen keine Sonderregelung geben, auch nicht für Familien und Kirchen.
Die sieben katholischen Bistümer in Bayern protestierten zunächst gegen die Einschränkungen. Nach weiteren Gesprächen mit der Politik haben sie inzwischen jedoch eingelenkt - also müssen alle Kirchgänger um 21.00 Uhr wieder zu Hause sein. Die Christmetten müssen daher früher beginnen oder per Livestream ohne Besucher übertragen werden.
In Sachsen dagegen, wo ebenfalls eine nächtliche Ausgangssperre gilt, gibt es eine Ausnahmeregelung für Gottesdienste am Heiligabend.
Weitere Bistümer wollen Gottesdienste anbieten
Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, sagte: "Wir sind dennoch froh, gerade an den Weihnachtstagen öffentliche Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste feiern zu können." Dies geschehe in großer Solidarität mit den gesellschaftlichen Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie.
Hamburgs Erzbischof Stefan Heße appellierte an die Seelsorger: "Behalten Sie die Menschen im Blick, die in dieser Zeit besonders leiden und Halt brauchen."
Im Bistum Trier können laut Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg die angekündigten Gottesdienste stattfinden.
In Hessen wurde beschlossen, dass Präsenzgottesdienste stattfinden dürften, allerdings sei gemeinsames Singen untersagt. "Das gilt in der Kirche selbst, aber auch draußen", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).
In Regensburg werden die Domspatzen dieses Jahr nicht in der Christmette und den Weihnachtsgottesdiensten im Dom singen. Dies sei wohl das erste Mal seit Bestehen des weltberühmten Knabenchores, also seit mehr als 1.000 Jahren, teilten die Domspatzen am Mittwoch mit.
Diskussionen in Bundesländern halten an
In Schleswig-Holstein gibt es Streit um eine allgemeine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Dort dürfen an Gottesdiensten im Freien höchstens 100 und in geschlossenen Räumen höchstens 50 Menschen teilnehmen - egal wie groß die jeweilige Kirche ist. Die katholische Kirche kritisierten diese Beschränkung, die über die Bund-Länder-Beschlüsse hinausgeht.
Diskussionen in anderen Bundesländern halten zum Teil noch an. Außerdem könnten sich die Detailregelungen wieder ändern, wenn sich die Infektionszahlen deutlich verändern - in die eine oder die andere Richtung.
Vorgaben der Bundesregierung
Bei einem Treffen mit Vertretern der Religionsgemeinschaften und der Politik im Bundesinnenministerium am Dienstagabend wurde noch einmal bekräftigt, dass trotz der härteren Corona-Einschränkungen Gottesdienste auch über Weihnachten möglich bleiben sollen. Zugleich ging es um Details zu den Vorgaben, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Wochenende geeinigt hatten.
Demnach gelten in Gottesdiensten unter anderem eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot. Im gemeinsamen Beschluss steht wörtlich: "Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt." In vielen Kirchen ist außerdem eine vorherige Anmeldung erforderlich.