Die geplanten Regeln zur kostenlosen Verteilung an Hartz IV-Empfänger hätten viele Menschen vergessen, die ebenso auf kostenlose Masken angewiesen seien, monierte der Verband am Montag in Berlin.
Caritas: Geringverdiener nicht vergessen
Neben Wohnungslosen und Menschen mit sehr geringen Einkommen seien das etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderung, Geflüchtete und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Sie nicht zu bedenken, verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Es sei gut, dass Bezieher von Hartz IV kostenlos die gut schützenden Masken bekommen. Man dürfe aber nicht Bezieher von Grundsicherung und Personen im Asylbewerberleistungsgesetz vergessen, so Caritas-Präsident Peter Neher.
Beratungsstellen mit Masken versorgen
Gerade Menschen, die auf der Straße leben, seien schwer zu erreichen, etwa wenn sie nicht krankenversichert seien. Das gleiche gelte für Menschen ohne Papiere. "Das darf aber kein Grund sein, sie nicht mit zu bedenken. Die Einrichtungen und Dienste, die diesen Menschen im Alltag zur Seite stehen - Beratungsstellen und Notunterkünfte zum Beispiel - bieten sich gerne an, die Masken weiterzureichen", so der Caritas-Präsident.