In Klagen vor Staatsgerichten im Süden und Norden Kaliforniens verlangen die Bischöfe, das seit Januar 2020 geltende Gesetz zu verwerfen. Demnach können Missbrauchsopfer Zivilklagen bis zum Erreichen des 40. Lebensjahrs einreichen, oder bis fünf Jahre, nachdem ihnen die erlittene Tat bewusst wurde. Vor Inkrafttreten des sogenannten "Assembly Bill 218" waren zivilrechtliche Ansprüche von Opfern nur bis zum Alter von 26 Jahren möglich.
Die Bischöfe halten das Gesetz für verfassungswidrig und argumentieren, während der langen Verjährungsfrist könnten "Zeugen verstorben, Erinnerungen verblasst und Dokumente verloren gegangen" sein. Dies beeinträchtige die Fähigkeit von Angeklagten, sich zu verteidigen.
Mehr als eine Milliarde US-Dollar Entschädigungen
Das Gesetz wird von den Erzbischöfen von Los Angeles und San Francisco, Jose Gomez und Salvatore Cordileone, sowie sieben weiteren Bischöfen angefochten. Die Diözesen San Diego und San Bernardino haben sich dem Antrag nicht angeschlossen. Die katholischen Diözesen Kaliforniens haben inzwischen mehr als eine Milliarde US-Dollar Entschädigungen an Missbrauchsopfer gezahlt.