Erzbischof Schick begrüßt Entwurf für Lieferkettengesetz

"Setzt Euch gegen Kinderarbeit ein"

​Die Bundesregierung hat sich auf den Entwurf eines Lieferkettengesetzes geeinigt. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat von einem "ersten Schritt in die richtige Richtung" gesprochen.

Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln gefordert / © Tim Brakemeier / picture alliance (dpa)
Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln gefordert / © Tim Brakemeier / picture alliance ( dpa )

Ein solches Gesetz könne besonders den vielen Kindern nützen, "die für Hungerlohn und unter gefährlichen Umständen arbeiten müssen statt in die Schule zu gehen", schrieb Schick am Samstag auf Twitter. Wer am Valentinstag an diesem Sonntag Blumen verschenke, solle an die Kinder denken, die auf Plantagen schuften müssten. Schick rief dazu auf: "Setzt Euch gegen Kinderarbeit ein. Echte Liebe ist inklusiv und schließt niemanden aus."

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte im Deutschlandfunk: "Das ist wirklich ein Meilenstein für die Durchsetzung von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette." Klar sei auch, man könne sich immer noch mehr wünschen. In der Schweiz dagegen sei das Lieferkettengesetz gescheitert. "Es gibt kein Lieferkettengesetz in keinem europäischen Land mit Standards, wie wir das jetzt in Deutschland bekommen." Man komme jetzt "wesentlich" voran. Und es würden weitere Schritte notwendig sein, kündigte Müller an.

Die Bundesregierung hatte sich nach langem Tauziehen auf den Entwurf eines Lieferkettengesetzes geeinigt. Das gaben die Bundesminister für Entwicklung, Gerd Müller (CSU), Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), und Wirtschaft, Peter Altmaier (CDU) am Freitag in Berlin bekannt.

Wie sieht der Entwurf aus?

Nach dem Kompromiss müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Ansonsten drohen Bußgelder. Die Regelung soll noch vor den Wahlen verabschiedet werden.

Die Regelung soll nach Altmaiers Worten ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern gelten und ein Jahr später für solche mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Danach ist eine Evaluierung geplant. So könnten sich deutsche Unternehmen zunächst mit der Bewältigung der Pandemie befassen. Es gebe keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung. Entwicklungsorganisationen und kirchliche Hilfswerke begrüßten den Durchbruch und forderten Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.


Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Ludwig Schick / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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