Einigung bei Lieferkettengesetz

Auch bei ausländischen Zulieferern auf Menschenrechte achten

Deutschen Großunternehmen drohen künftig Bußgelder, wenn sie wissentlich Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern in Kauf nehmen. Entwicklungsorganisationen begrüßen den Kompromiss als ersten Schritt.

Autor/in:
Christoph Scholz
Textilfabrik in Äthiopien / © Kay Nietfeld (dpa)
Textilfabrik in Äthiopien / © Kay Nietfeld ( dpa )

Kurz vor der Zielgeraden ihrer Regierungszeit hat sich die Bundesregierung am Freitag doch noch auf einen Gesetzentwurf zum sogenannten Lieferkettengesetz geeinigt. Die Regelung verpflichtet deutsche Unternehmen, auch bei Zulieferern im Ausland auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten; also bei der Teepflückerin in Indien, dem Bergarbeiter in Peru oder der Näherin in Bangladesch. "Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben in Würde, nicht nur in Deutschland", betonte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) am Freitag in Berlin.

Müller hatte sich über Jahre für ein solches Gesetz eingesetzt. Der federführende Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem historischen Schritt und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) von einem "harten Ringen".

Selbstverpflichtung reichte nicht aus

Der nun vorgestellte Entwurf trägt alle Züge eines Kompromisses. Schon der Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 sah Selbstverpflichtungen der Wirtschaft vor. Eine Umfrage ergab aber 2020, dass sich nicht einmal jedes fünfte Unternehmen daran hielt. Nun will die Bundesregierung dies gesetzlich einfordern - wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Heil und Müller hatten sich schon länger geeinigt und zuletzt die Forderung nach zivilrechtlichen Klagen fallen lassen. Nun ließen sie noch mehr Federn.

Der Entwurf sieht demnach ein abgestuftes Verfahren vor: In besonderer Weise gilt die Sorgfaltspflicht für den eigenen Geschäftsbereich, dann für den unmittelbaren Zulieferer. Bei mittelbaren Zulieferern müssen Unternehmen tätig werden, wenn sie Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen erhalten oder es konkrete Anlässe gibt. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle erhält laut Heil "ein robustes Mandat", um bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder zu verhängen. Die Höhe steht noch nicht fest. Heil sprach von bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Bei schweren Verstößen können Unternehmen zudem für drei Jahre von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden.

Ende der Ausbeutung von Menschen und Natur als Ziel

Altmaier konnte sich offensichtlich bei der Frage nach dem Termin und den betroffenen Unternehmen durchsetzen: Ab 2023 sind es Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, ein Jahr später Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Danach ist eine Evaluierung geplant. Damit sind die Mittelständler nicht betroffen, also Betriebe mit über 500 Beschäftigten, die im Aktionsplan noch einbezogen waren. Das verzögerte Inkrafttreten begründete Altmaier damit, dass zunächst die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen seien.

Der zivilrechtliche Klageweg bleibt zwar ausgeschlossen. Allerdings wird die Regelung laut Heil den privatrechtlichen Weg stärken, indem deutsche Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisation die Möglichkeit erhalten, für Betroffene in Entwicklungsländern nach internationalem Privatrecht in Deutschland zu klagen. Damit gebe es ein "effektives Beschwerde- und Sanktionssystem in der gesamten Lieferkette", lobte Müller. Zugleich sprach er von einem "wichtigen Schritt, dem weiter folgen werden". Ziel sei das Ende von Ausbeutung von Menschen und Natur in Entwicklungsländern. Heil unterstrich, dass die Regelung jenen Unternehmen entgegenkomme, die schon jetzt auf die Einhaltung der Standards achteten.

Misereor mahnt Nachbesserungen an

Entwicklungsorganisationen und kirchliche Hilfswerke begrüßten den Durchbruch. Die Vorsitzenden der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung, Martin Dutzmann und Prälat Karl Jüsten, erklärten, die Regelung könne "ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit" sein. Dafür müssten die Sorgfaltspflichten auch Umwelt- und Klimaschutz bestehen, kleinere Unternehmen einbeziehen und alle Zulieferer in den Blick nehmen.

Pirmin Spiegel von Misereor mahnte Nachbesserungen bei der zivilrechtlichen Haftung und der Achtung von Umweltstandards an. Brot für die Welt kritisierte, dass die Regelung Geschädigten in Bangladesch, Peru oder Ghana nicht die Chance auf Entschädigung vor deutschen Gerichten eröffne. Das zivilgesellschaftliche Bündnis "Initiative Lieferkettengesetz" sprach von einem "Anfang". "Made in Germany" dürfe nicht länger "für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze" stehen.


Quelle:
KNA
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