So Kinderhilfswerk-Präsident Thomas Krüger am Freitag in Berlin. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckte Kauf-Appelle und ungewollte Kontaktaufnahmen, seien wichtig und zeitgemäß. Der Bundestag stimmt am Freitagnachmittag über die Reform ab.
Internet und Soziale Medien im Fokus
Der Entwurf nimmt den Jugendschutz im Internet und in den Sozialen Medien in den Blick. Konkret sieht er eine Verpflichtung von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdiensten vor, "angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter sollen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in Sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen standardmäßig zu deaktivieren.
Kritik an Ausnahmen für Plattformen mit geringerer Reichweite
Krüger kritisierte jedoch, dass Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. So wie etwa Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssten, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten.