Kirchenrechtler ordnet Absage von Segnungen homosexueller Paare ein

"Letztverbindliche Entscheidung"

Eine unumstößliche Einordnung? Der in Rom lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl sieht im Verbot von Segnungen homosexueller Paare durch die Glaubenskongregation eine von Papst Franziskus gebilligte "letztverbindliche Entscheidung".

Homosexuelles Paar / © Jose Luis Carrascosa (shutterstock)
Homosexuelles Paar / © Jose Luis Carrascosa ( shutterstock )

Wer gemeint habe, es handle sich um einen bloßen Meinungsbeitrag, "der lediglich Lektüre und Diskussion verdiene, um danach unbeachtet zu den Akten gelegt zu werden, wird dem Dokument nicht gerecht", schreibt Mückl in der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" (online). Der Theologe lehrt an der vom Opus Dei getragenen Päpstlichen Universität Santa Croce.

Kirche habe keine Vollmacht

In der Sache handle es sich um "eine Absage des Apostolischen Stuhls an Bestrebungen, Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts einzuführen oder auch nur zu dulden". Die Kirche habe dazu keine "Vollmacht". Mit derselben Wendung habe Papst Johannes Paul II. 1994 die Unmöglichkeit der Priesterweihe der Frau klargestellt. "Im einen wie im anderen Fall geht es nicht um eine Frage des Wollens, sondern vielmehr des Könnens."

Nur der Apostolische Stuhl ist zuständig

Mückl ruft in Erinnerung, dass liturgische Handlungen wie Segnungen nach den Bestimmungen des katholischen Kirchenrechts nicht privater Natur, sondern "Feiern der Kirche selbst" sind. Allein der Apostolische Stuhl könne neue Segenshandlungen einführen, bestehende verbindlich auslegen, abschaffen oder verändern. "Alle anderen kirchlichen Instanzen - Bischofskonferenzen, einzelne Diözesen oder gar einzelne Priester - sind demgegenüber nicht zuständig."


Quelle:
KNA