83-jähriger Jesuit Stan Swamy bleibt weiterhin in Indien in Haft

"Willkürliche Verhaftung von Aktivisten"

Ein Sondergericht in Mumbai lehnte eine Freilassung auf Kaution ab, weshalb der schwer kranke Jesuit Stan Swamy weiterhin in indischer Haft bleiben muss. Swamy weist die Vorwürfe gegen ihn entschieden zurück.

Symbolbild Holzkreuz und Handschellen / © NoonVirachada (shutterstock)
Symbolbild Holzkreuz und Handschellen / © NoonVirachada ( shutterstock )

Der schwer kranke Jesuit Stan Swamy (83) muss in indischer Haft bleiben. Knapp fünf Monate nach seiner Festnahme lehnte ein Sondergericht in Mumbai eine Freilassung auf Kaution ab, wie der dortige Jesuiten-Provinzial Stanislaus D'Souza (Montag) mitteilte.

Swamy weist Vorwürfe zurück

Der parkinsonkranke Pater war Anfang Oktober 2020 unter dem Vorwurf der Unterstützung einer maoistischen Organisation sowie terroristischer Aktivitäten festgenommen worden. Swamy weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Jesuiten, die Katholische Bischofskonferenz Indiens sowie die Föderation der asiatischen katholischen Bischofskonferenzen fordern seine sofortige Freilassung.

Der wahre Grund für die Verhaftung sei, dass "Stan Swamy in den vergangenen vier Jahrzehnten für die armen Stammesangehörigen in Jharkand in Indien und insbesondere für den Schutz ihrer verfassungsmäßigen Rechte gearbeitet hat", erklärte Bangalores Erzbischof Peter Machado der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sein Kampf sei "gewaltfrei und absolut im Rahmen der indischen Verfassung" gewesen.

Premierminister Narendra Modi nutze Gesetze gegen Volksverhetzung und Terrorismus

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) erklärte zuletzt, Premierminister Narendra Modi nutze zunehmend Gesetze gegen Volksverhetzung und Terrorismus, um Kritiker mundtot zu machen. Durch "willkürliche Verhaftung von Aktivisten" versuche die Regierung, Dissens zum Schweigen zu bringen. Zudem sende sie auch "eine Botschaft an ihre Unterstützer, dass sie freie Hand haben, um gegen Minderheiten vorzugehen".


Quelle:
KNA