Im Menschenrechtsausschuss des Bundestags lobten Sachverständige die gründliche Beschäftigung mit dem Thema, wie es am Donnerstag in den Parlamentsnachrichten hieß. Zugleich regten die Experten jedoch an, künftig auch die Situation der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland und anderen europäischen Staaten in den Blick zu nehmen.
Problem ist häufig Korruption
In ihrem im Oktober vorgelegten Bericht erkennt die Bundesregierung einen weltweiten Trend zu stärkeren Einschränkungen des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in den vergangenen Jahren.
Der Menschenrechtsexperte Heiner Bielefeldt von der Universität Erlangen-Nürnberg wies darauf hin, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein "vielfältig verletztes Menschenrecht" sei. Häufiges Motiv dafür sei Korruption. Die Religionsfreiheit sei zudem ein oftmals "verdrehtes", von Staaten etwa für ihre Identitätspolitik missbrauchtes Recht: "Doch Religionsfreiheit ist ein Recht der Menschen, nicht der Staaten", hob Bielefeldt hervor.
"Elementares Freiheitsrecht"
Die Direktorin des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster, Marianne Heimbach-Steins, äußerte sich ähnlich. Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei kein Anhängsel anderer Grundrechte, sondern ein "eigenständiges, elementares Freiheitsrecht". Es schütze aber nicht Religionen und Weltanschauungen als solche - zum Beispiel vor Kritik und Satire.
Der Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster, Mouhanad Khorchide, hielt die Aufnahme europäischer Staaten in künftige Berichte zwar für richtig, gab aber zu bedenken, dass dies den Missbrauch der Rede vom antirassistischen Rassismus durch Islamisten weiter befördern könne. Sinnvoller sei stattdessen, stärker zwischen innerislamischen Strömungen zu differenzieren.
"Schlüsselstellung" der Religionsfreiheit
Der Pfarrer und Kirchenrechtler Patrick Roger Schnabel, Beauftragter für den kirchlichen Entwicklungsdienst im Berliner Missionswerk, sagte, der Religionsfreiheit komme historisch eine Schlüsselstellung für die Entwicklung von Grund- und Menschenrechten zu: Bis heute sei sie ein "Gradmesser für die Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit eines Gemeinwesens".