Der Einlass erfolgt im Halbstundentakt und für eine begrenzte Personenzahl. Beim gesamten Aufenthalt ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen Abstands- und Schutzgebote würden angezeigt und die Betreffenden des Hauses verwiesen, hieß es.
Regelungen auch für die Vatikanischen Gärten
Entsprechende Regelungen gelten für Besuche der Vatikanischen Gärten. Die Gruppengröße bei geführten Touren in den Gärten wie in den Museen ist auf 20 Personen beschränkt. In Italien gilt allerdings bis 15. Mai für Einreisende noch eine fünftägige Selbstisolierung mit anschließendem negativen Corona-Test; auch vor der Einreise nach Italien wird ein solcher verlangt.