Deutsche Jesuiten treten Missbrauchs-Anerkennungsverfahren bei

Der Verantwortung stellen

Die Deutsche Region der Jesuiten ist dem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsbetroffenen beigetreten. Neu ist sowohl das Verfahren selber als auch die Höhe der Anerkennungsleistungen.

Iesum Habemus Socium ("Wir haben Jesus als Gefährten") - das Emblem der Jesuiten / © Markian Pankiv (shutterstock)
Iesum Habemus Socium ("Wir haben Jesus als Gefährten") - das Emblem der Jesuiten / © Markian Pankiv ( shutterstock )

Die neue Ordnung hatte die Deutsche Bischofskonferenz am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Die Deutsche Region der Jesuiten ist seit 27. April Teil der Zentraleuropäischen Provinz mit Sitz in München. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist diese eigenen Angaben zufolge somit Rechtsnachfolger für die ehemalige Deutsche Provinz der Jesuiten.

Orden will Anerkennungsleistungen selber finanzieren

Mit der Teilnahme an diesem Verfahren verpflichte sich der Orden, sicherzustellen, künftige Anerkennungsleistungen auch zu finanzieren, heißt es. "Auch in der neuen Zentraleuropäischen Provinz stellen wir uns der fortdauernden Verantwortung, den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren und aus ihren Erfahrungen in unserem Orden eine veränderte Kultur erwachsen zu lassen, in der solchen Taten in Zukunft jeder Nährboden entzogen wird", versicherte Pater Bernhard Bürgler.

Weiter fügte der Provinzial der Jesuiten in Zentraleuropa hinzu, Ziel sei es Situationen zu schaffen, in denen Aufarbeitung und Heilung der Wunden möglich werden könnten.

An staatlicher Rechtsprechung orientieren

Betroffene, die bereits Anerkennungszahlungen erhalten haben, können laut Mitteilung erneut einen Antrag auf Anerkennung nach der neuen Ordnung an den Orden richten. Diese werde dann mit der bereits erfolgten Anerkennungsleistung verrechnet. Therapiekosten blieben davon weiter unberührt.

Das Novum bestehe darin, dass eine vom Orden unabhängige Kommission über die Vergabe und die Höhe von Anerkennungsleistungen entscheide und sich dabei an der staatlichen Rechtsprechung orientiere.


Quelle:
KNA