Ärztetag-Beschluss zu Suizidhilfe erntet Kritik katholischer Verbände

Berufsrechtliches Verbot aufgehoben

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages, das Verbot der Suizidbeihilfe aus dem Berufsrecht zu streichen, ist auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Kritik kam von den katholischen Verbänden und Lebensschützern.

Autor/in:
Joachim Heinz
Ärzte im Krankenhaus / © santypan (shutterstock)

Medizinische Fachgesellschaften äußerten sich hingegen positiv. Das Ärzteparlament hatte am Mittwoch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 reagiert. Der Satz "Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" wird aus der Musterberufsordnung gestrichen.

In dem Beschluss betont das Ärzteparlament zugleich, Aufgabe der Ärzte sei es laut Berufsordnung weiterhin, "das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten". Daraus ergibt sich nach Meinung der Delegierten klar, dass es "nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten".

ZdK kritisiert Beschluss

Mit Kritik reagierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Der Ärztetag habe offenbar nach dem Karlsruher Urteil Rechtssicherheit für Ärzte herstellen wollen, sagte Präsident Thomas Sternberg. Das sei einerseits nachvollziehbar, andererseits sei zu sehen, welche negativen Folgen das Urteil habe.

Zugleich begrüßte Sternberg "den ausdrücklichen Hinweis des Ärztetages, dass es primäres Ziel der Ärzte sei, Leben zu erhalten und Gesundheit wiederherzustellen". Entscheidend sei, dass das Ärzteparlament einen Ausbau der Suizidprävention verlange.

Neher zeigt sich wenig überrascht

Caritas-Präsident Peter Neher erklärte, es sei leider damit zu rechnen gewesen, dass der Ärztetag, noch bevor es das entsprechende Gesetz gibt, die Assistenz zum Suizid so konkret in Betracht ziehe.

"Die Ärztinnen und Ärzte betonen jedoch zu Recht die Bedeutung der Suizidprävention, die Notwendigkeit guter palliativer Angebote und einer adäquaten Begleitung der Menschen, die einen Sterbewunsch äußern.

Neher betonte, der freie Willen des Einzelnen sei anzuerkennen und zu respektieren. Für Mitarbeiter der Caritas, unter denen auch Ärzte sind, "ist jedoch die Assistenz zum Suizid nicht mit den Wertvorstellungen einer christlichen Einrichtung zu vereinbaren".

"Ohne Not" dem Urteil des Gerichts entgegengekommen

Die Christdemokraten für das Leben erklärten, leider habe der Ärztetag unter dem Eindruck des Verfassungsgerichtsurteils das berufsrechtliche Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben.

Erfreulicherweise hätten die Ärzte aber zugleich deutlich betont, dass sie sich "durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen Handlangern des Todes durch Suizidassistenz machen lassen wollen".

Die Aktion Lebensrecht für Alle (Alfa) erklärte, die Ärzteschaft komme "ohne Not" dem Urteil des Gerichts entgegen. Sei es bisher für Patienten eine große Selbstverständlichkeit, in ihrem Arzt den Verbündeten im Kampf gegen den Tod und für den Erhalt des Lebens sehen zu können, sei dies in Zukunft schwieriger.

Palliativmediziner loben den Beschluss

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lobte den Beschluss.

"Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist", erklärte Präsidentin Claudia Bausewein.

Für die Ärzteschaft gehöre das vertrauensvolle und wertschätzende Gespräch über den Wunsch zu sterben zum Kern ärztlicher Tätigkeit.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie begrüßte den Beschluss. "Die Bereitstellung eines Mittels zum Suizid stellt aus unserer Sicht unter keinen Umständen eine medizinische Behandlungsoption dar", erklärte die Fachgesellschaft.


Thomas Sternberg / © Harald Oppitz (KNA)
Thomas Sternberg / © Harald Oppitz ( KNA )

Caritas-Präsident Peter Neher im Gespräch / © Harald Oppitz (KNA)
Caritas-Präsident Peter Neher im Gespräch / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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