Im März hat Spanien aktive Sterbehilfe erlaubt - als weltweit fünftes Land nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada. Im ebenfalls katholisch geprägten Portugal, dessen Parlament im Januar die Einführung aktiver Sterbehilfe beschloss, erhob das Verfassungsgericht Einspruch. Neuseeland will im November nachfolgen. Auch in Frankreich beschäftigt ein Gesetzesvorschlag zu aktiver Sterbehilfe das Parlament.
Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Österreich und Deutschland gehen einen anderen Weg - sie müssen nach Urteilen ihrer obersten Gerichte die Beihilfe zum Suizid ermöglichen. In der Schweiz ist das schon seit Jahrzehnten weithin akzeptiert.
In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 nicht nur das Gesetz, das Sterbehilfevereinen das Handwerk legen sollte. Zugleich leitete es aus dem Grundgesetz ein sehr weitgehendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Der Suizid: ein Freiheitsrecht, das der Staat nicht einschränken darf.
Menschenwürdige Sterbebegleitung
Kein Wunder, dass die Kirchen jetzt auf diese Entwicklung reagieren. Bei ihrer ökumenischen "Woche für das Leben" wollen sie unter dem Leitwort "Leben im Sterben" von Samstag bis 24. April ein Signal für eine menschenwürdige Sterbebegleitung setzen. "Wir wollen noch konsequenter als bisher einen bedarfsgerechten Ausbau der palliativen und hospizlichen Begleitung sowie eine umfassende Kultur des Lebens in unserer Gesellschaft fördern", erklären der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, im Vorfeld.
Kontroversen in der evangelischen Kirche
Dabei gab es - innerhalb der evangelischen Kirche - durchaus Kontroversen über den Umgang mit dem Karlsruher Urteil. Führende protestantische Theologen plädierten dafür, einen assistierten professionellen Suizid - auch in kirchlichen Einrichtungen - zu ermöglichen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) distanzierte sich: Menschen, die keinen anderen Ausweg als die Selbsttötung sähen, befänden sich in einer tragischen Grenzsituation, die die Kirche durch palliative Versorgung, Seelsorge und die Arbeit der Hospize zu verhindern versuche.
Kirchliche Schutzräume
Einig zeigte sich die katholische Kirche. Bischöfe und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnen davor, den Suizid zur regulären Option werden zu lassen. Ein subtiler Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um anderen nicht zur Last zu fallen, sei eine große Gefahr. Keine Option sehen sie in Suizidbeihilfe in kirchlichen Einrichtungen: Es müsse Schutzräume geben, in denen Alte und Kranke sicher sein könnten, dass sie nicht zur Selbsttötung gedrängt würden.
Fest steht allerdings, dass derzeit quasi ein rechtsfreier Raum existiert. Karlsruhe hat dem Bundestag allenfalls einen kleinen Spielraum für ein Schutzkonzept gelassen. Die Zeit drängt, denn im Herbst sind Bundestagswahlen.
Gesetzliche Regelung steht aus
Derzeit gibt es zwei Gesetzesinitiativen, das Urteil umzusetzen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der "klarstellen soll, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist" und zugleich Missbrauch verhindern soll. Geprüft werden soll, ob ein dauerhafter "autonom gebildeter freier Wille" zugrunde liegt. Eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen. Grundsätzlich soll niemand zum Mitwirken am Suizid verpflichtet werden. Einen ähnlichen Vorschlag stellten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vor.
Stärkung von Hospizen
Möglich auch, dass das Parlament noch einmal eine Stärkung von Hospizen und Palliativmedizin beschließt. Von den rund 950.000 Menschen die jährlich in Deutschland sterben, schließen rund 30.000 ihr Leben in stationären Hospizen ab.
Bundesweit gibt es ein Netz von rund 1.500 ambulanten Hospizdiensten, 250 stationären Hospizen für Erwachsene sowie 18 stationären Hospizen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Außerdem bestehen rund 330 Palliativstationen in Krankenhäusern und 361 Teams der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Mehr als 120.000 Menschen engagieren sich in der Hospizbewegung.