Es könne kein Verbrechen sein, Menschen in ausweglosen Situationen zu helfen, erklärte die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in Berlin, die das Urteil gegen die Bayerische Ordensschwester Juliana Seelmann als "fatales Signal" wertete. Das Amtsgericht Würzburg hatte die Ordensfrau aus dem unterfränkischen Kloster Oberzell am Mittwoch wegen der Gewährung von Kirchenasyl zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt.
"Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt"
Die Franziskanerin, die auch Menschenrechtsbeauftragte ihres Kloster ist, hatte zwei nigerianischen Frauen 2019 und 2020 Schutz geboten. Die 23 und 34 Jahre alten Frauen sollten nach Italien abgeschoben werden und seien von Menschenhandel und Zwangsprostitution bedroht gewesen.
Das Gericht wertete das Kirchenasyl als rechtswidrige Tat und "Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt". Es sprach gegen die Ordensschwester eine Verwarnung aus und verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Urteil gegen Gewissensentscheidung?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft erklärte, das Urteil werfe "ein bedenkliches Licht auf das Verständnis von Humanität und Gewissensentscheidungen in diesem Land". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.