Erst am Montag war der Ordensmann vom Kitzinger Amtsgericht freigesprochen worden, nun legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel ein, wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch sagte.
Die Kitzinger Richterin hatte das Vorgehen der Anklage bereits nach ihrer Urteilsverkündung erwartet - und außerdem begrüßt: "Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem Thema." Im Urteil hatte die Richterin erläutert, der 49 Jahre alte Benediktinermönch habe zwar rechtswidrig "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel" geleistet.
"Aus dem Grundgesetz hergeleiteter Entschuldigungsgrund"
Er habe sein Handeln jedoch auf seine Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, die das Gericht in diesem Fall "als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund" gewertet habe. Die Benediktinerabtei hatte in Münsterschwarzach (Kreis Kitzingen) im August 2020 einen Geflüchteten aufgenommen.
Der im Gazastreifen geborene Mann war über Rumänien in die Europäische Union eingereist und sollte als sogenannter Dublin-Fall wieder dorthin abgeschoben werden. Oberstaatsanwalt Seebach sagte dem epd, man warte nun die schriftliche Begründung des Urteils ab, diese müsste in ungefähr einem Monat vorliegen.
Berufungsverhandlung oder Revision?
Ob die Staatsanwaltschaft Würzburg eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg anstrebe oder eine Revision, in der das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts lediglich auf Rechtsfehler geprüft wird, entscheide sich erst dann. Zuerst hatte die "Mainpost" (Mittwoch) über das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft berichtet.
Ähnlicher Fall wie bei Mutter Mechtild Thürmer
Der Fall hatte bereits in den Tagen vor der Verhandlung Aufmerksamkeit erregt, weil erstmals ein Angehöriger eines Ordens wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht stand. Ähnlich gelagert ist der Fall gegen die Benediktiner-Nonne Mutter Mechthild Thürmer, die Äbtissin des Klosters Kirchletten bei Bamberg.
Sie sollte sich bereits vergangenen Sommer wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht verantworten, nachdem sie einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Wegen weiterer Ermittlungen wurde der Prozessbeginn aber verschoben.