"Wir sind - etwas salopp formuliert - mit einem 'blauen Auge' davongekommen. Das aber nur aufgrund bestimmter Sonder- und Einmaleffekte", so Weihbischof Udo Markus Bentz, der auch Generalvikar und Ökonom des Bistums ist, laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Am Dienstagabend war der Jahresabschluss im Kirchensteuerrat verabschiedet worden.
Die Gesamterträge summieren sich demnach auf 317,3 Millionen Euro - im Vorjahr waren es 329,3 Millionen Euro. Die Kirchensteuereinnahmen seien mit 220,6 Millionen Euro coronabedingt niedriger ausgefallen als im Vorjahr, wo sie bei 236,1 Millionen Euro lagen. Für 2020 ergebe sich ein Jahresfehlbetrag von 6,3 Millionen Euro - im Vorjahr hatte das Bistum einen Verlust von 24,7 Millionen gemacht. Es rechnet für das laufende Jahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 38 Millionen Euro. Die Corona-Krise sei noch nicht überwunden.
Hauswirtschaftliche Sperre eingeführt
Der Fehlbetrag für 2020 resultiere vor allem aus Aufwendungen durch die Verminderung des Rechnungszinses der Pensions- und Beihilferückstellungen. Da die Auswirkungen der Pandemie zu Beginn des Vorjahres nicht absehbar gewesen seien, hatte die Bistumsleitung eine hauswirtschaftliche Sperre eingeführt und Baumaßnahmen auf ein Minimum reduziert.
Damit hätten geringere Kirchensteuereinnahmen kompensiert werden können. Und "überplanmäßige Wertpapiererträge" in Höhe von rund zehn Millionen Euro würden zur Finanzierung der Rückstellung für "Leistungen in Anerkennung des Leids" eingesetzt. Solche Leistungen können Missbrauchsbetroffene beantragen.
Bentz erklärte, die rückläufigen Kirchensteuereinnahmen hätten "nicht nur an Corona" gelegen. Wegen der Altersstruktur und einer schwindenden Kirchenbindung sei von einem merklichen Rückgang der Katholikenzahl in den nächsten Jahren auszugehen.
Konsolidierungsmaßnahmen
Das Bistum verwies auf Konsolidierungsmaßnahmen. So würden etwa analog zur Kürzung der Haushaltszuweisungen an die Caritas um jährlich zwei Prozent bis 2024 in der Zeit auch die Haushaltszuweisungen an die Kirchengemeinden um zwei Prozent verringert.
Grundsätzlich sei zudem in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine "deutliche Reduzierung des Immobilienbestandes um etwa die Hälfte" erforderlich. "Der Verkauf von Gebäuden ist vornehmlich bei Pfarrhäusern, die nicht mehr als Dienstwohnungen benötigt werden, und Pfarrheimen vorgesehen", hieß es.