"Ich finde dieses Urteil sehr hilfreich, weil es die teilweise unhaltbaren Arbeitsverhältnisse angeht, die sich allenthalben etabliert haben", sagte Präsident Thomas Sternberg am Freitag in Bonn.
Es stelle sich einmal mehr die Frage, wie Pflege im häuslichen Bereich künftig fair möglich sei, fügte Sternberg hinzu. Es müsse dringend geklärt werden, wie ein Abdriften von Pflege- und Betreuungskräften in die Schwarzarbeit verhindert werden und wie die häusliche Pflege künftig finanziert werden könne.
Anspruch auf Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 24. Juni festgestellt, dass auch die in privaten Haushalten arbeitenden Betreuungskräfte aus dem Ausland einen Anspruch auf Mindestlohn haben und die Regelungen des deutschen Arbeitsrechts vor allem bezüglich der Anerkennung von Bereitschaftszeiten Geltung haben. Nach Schätzungen sind in deutschen Haushalten zwischen 300.000 und 600.000 osteuropäische Hilfskräfte in der Pflege tätig.
Das ZdK hatte bereits 2018 erklärt, dass das System der sogenannten 24-Stunden-Pflege an seine Grenzen stoße. Aus ethischer Sicht sei die extreme Ausdehnung der Arbeitszeit "das zentrale Problem", so Sternberg. Er bezeichnete die Altenpflege als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Alle Beteiligten von den pflegenden Angehörigen über die Hilfskräfte bis zu den professionellen Pflegekräften seien hohen Belastungen ausgesetzt.