Eine bischöfliche Verfügung verpflichtet nach Angaben von Dienstag die 1.020 Kirchengemeinden der württembergischen Diözese samt aller Einrichtungen in ihrer Trägerschaft, auf dieser Grundlage eigene Schutzkonzepte zu erstellen und bis Ende 2023 dem Bistum vorzulegen. Die Vorlage beruht auf Erfahrungen aus drei Pilotprojekten.
Alle relevanten Gruppen einbeziehen
Beispielsweise müssen neu Eingestellte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, einen Verhaltenskodex unterzeichnen und einer Fortbildung zu der Thematik zustimmen. In den Blick genommen werden sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche von der Arbeit in einer Kita bis zur Kranken- und Altenpflege. Bei der konkreten Erarbeitung der Schutzkonzepte vor Ort sollen möglichst alle relevante Gruppen einbezogen werden.
Das Bistum hatte am 1. Dezember 2012 die Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz als dauerhafte Stelle im Bischöflichen Ordinariat eingerichtet. Sie ist für die Zielfindung, Planung und Steuerung der entsprechenden Arbeiten zuständig.