Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben.
Das Landgericht Hamburg hatte den Deutsch-Kasachen im Februar wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Wegen einer psychischen Erkrankung hielt ihn die Richterin für schuldunfähig und erlegte ihm keine Haftstrafe auf. Auch erkannte sie kein antisemitisches Motiv seines Handelns. Das Urteil war bei der Jüdischen Gemeinde Hamburg auf Kritik gestoßen.
Attacke mit Kurzspaten
Der Hamburger hatte sich am 4. Oktober vergangenen Jahres mit einem Taxi zur Synagoge fahren lassen. Dort schlug er einem jüdischen Studenten mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf und verletzte ihn lebensgefährlich. Der 26-Jährige wollte gerade das Gelände der Synagoge betreten, wo eine Feier zum jüdischen Laubhüttenfest stattfinden sollte.
Sicherheitskräfte der Polizei konnten den Angreifer überwältigen. Kurz nach seiner Festnahme hatten Ermittler in seiner Hosentasche einen Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz gefunden.