Das Stammzellgesetz auf dem Prüfstand

Selbstbestimmungsrecht versus Lebensschutz

Gesellschaftlicher Wandel, Fortschritte in der Forschung: Die Rufe nach einer Liberalisierung des Fortpflanzungsrechts werden stärker. Je nach Regierungskonstellation könnte es zu einem Paradigmenwechsel kommen.

Autor/in:
Christoph Scholz
Stammzellforschung im Labor / © Microgen (shutterstock)
Stammzellforschung im Labor / © Microgen ( shutterstock )

Die Fortpflanzungsmedizin ist wenig wahlkampftauglich. Und doch treiben Fragen zur assistierten Reproduktion, Eizellspende, Embryonenspende oder Leihmutterschaft viele Menschen um. Die Forschung macht rasante Fortschritte. Seit 1997 kamen in Deutschland rund 300.000 Kinder durch In-vitro-Fertilisationen (IVF) und Methoden der künstlichen Befruchtung zur Welt.

Das maßgebliche Embryonenschutzgesetz ist bereits über 30 Jahre alt. Nicht nur Forschung und Ärzteschaft drängen auf eine Reform. Auch der gesellschaftliche Druck wächst.

Wie auf kaum einem anderen Gebiet überschneiden sich hier medizinische, ethische, rechtliche und ökonomische Aspekte. Denn es geht um den Menschen selbst, um sein Lebensrecht und zugleich um Fortpflanzungswünsche, Wissenschaftsinteressen und nicht zuletzt das lukrative Geschäft der Reproduktionsmedizin.

Nur die FDP wird konkret

Nur das Wahlprogramm der FDP erhebt allerdings ausdrücklich die Forderung nach einem modernen Fortpflanzungsmedizingesetz. Die Union spart das Thema aus, und bei den anderen Parteien kommt es indirekt zur Sprache.

Viele Detailfragen sind unterdessen in anderen Gesetzen geregelt, etwa im Transplantations- oder Arzneimittelgesetz. Zugleich werden in Deutschland geltende Verbote nicht selten in Nachbarländern umgangen.

Geschätzt bis zu 3.000 deutsche Frauen erhalten jährlich im Ausland eine Eizellspende. Andere Paare nehmen sich Leihmütter in der Ukraine oder Kalifornien, vermittelt über professionelle Agenturen. Und im Gegensatz zur Samenspende ist die Embryonenspende in Deutschland ungeregelt.

Reformforderungen gibt es viele. Die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina plädiert für eine umfassende Liberalisierung, die Bundesärztekammer für eine "behutsame Reform" - mit Blick auf die politische Durchsetzbarkeit. Dazu gehören etwa die Zulassung der nichtkommerziellen Eizellspende sowie die Regelung von Ablauf und rechtlichen Folgen der Embryonenspende.

Dreierregel steht zur Debatte

Auch die Dreierregel steht zur Debatte. Dabei dürfen höchstens drei Embryonen pro Zyklus hergestellt werden, die auf die Frau zu übertragen sind. Um risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften zu verhindern, wird aber in vielen Ländern nur ein Embryo mit den besten Entwicklungschancen übertragen. Offen ist, was mit den überzähligen Embryonen passiert. Kritiker wie die katholische Kirche befürchten eine Selektion von menschlichem Leben.

Die FDP fordert neben der Legalisierung der Eizellspende und der Zulässigkeit der Embryonenspende auch die nichtkommerzielle Leihmutterschaft. Zugleich sollten "die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein". Geht es nach der Gesundheitsexpertin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, sollen künftige Gesetze multiperspektivisch Mutter, Vater, Eltern und Kind in den Blick nehmen und sich "neuen Lebensrealitäten" wie gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder der Mehrelternschaft anpassen, einschließlich dem Recht auf Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar sprach sich unlängst für die Aufhebung der Dreierregel aus. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält wiederum am Verbot der Eizellspende wie der Leihmutterschaft fest. Was FDP, Grüne, SPD und Linke bei allen Unterschieden im Detail eint, ist die stärkere Orientierung am Selbstbestimmungsrecht.

Kommt ein Paradigmenwechsel?

In diesem Sinne schlägt der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz ein Grundrecht auf Fortpflanzung als "Abwehrrecht" vor und plädiert für einem gestuften Lebensschutz. Für den Gießener Rechtsexperten Steffen Augsberg, wie Taupitz Ethikrat-Mitglied, wäre ein solcher Paradigmenwechsel allerdings verfassungswidrig. Die Union hält am Embryonenschutz als Ausgangpunkt aller Reformen fest. Allerdings treten prominente Vertreter ebenfalls für eine Stärkung des Rechts auf Fortpflanzung ein.

Noch hat sich keine Regierung oder Parlamentsmehrheit an ein umfassendes Reproduktionsmedizingesetz gewagt. Zu groß ist die Sorge vor einem Scheitern. Je nach künftiger Regierungskonstellation könnte es nun aber zu einem Paradigmenwechsel kommen - wohl zu Lasten des ungeborenen Lebens.


Quelle:
KNA