27. Januar 2017: Per Dekret erlässt Trump unter anderem einen befristeten Einreisestopp für alle Flüchtlinge sowie Menschen aus sieben islamischen Ländern. Nur Stunden später werden die ersten Muslime an Flughäfen gestoppt.
28. Januar: Bürgerrechtler erringen einen Etappensieg. Ein New Yorker Gericht stellt fest, dass ein gültiges Visum für die Einreise im Einzelfall reicht.
30. Januar: Trump entlässt die kommissarische Justizministerin und Generalstaatanwältin Sally Yates. Sie hatte erklärt, sie sei von der Rechtmäßigkeit des Einreiseverbots nicht überzeugt.
3. Februar: Ein US-Bundesrichter stoppt den Einreisebann vorläufig. Geklagt hatten die von den Demokraten regierten Bundesstaaten Washington und Minnesota.
5. Februar: Ein Berufungsgericht in San Francisco lehnt den Eilantrag der Regierung ab, den Einreisestopp wieder in Kraft zu setzen. Beide Seiten sollen ausführlichere Argumente liefern.
7. Februar: Drei Richter des Berufungsgerichtes in San Francisco führen eine hochintensive Befragung der Anwälte von US-Regierung und den klagenden Bundesstaaten durch. Beide Seiten hatten jeweils 30 Minuten Zeit, ihre Argumente telefonisch vorzutragen. (dpa)