Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen ist Bestandteil von Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am 16. März geeinigt hatten. Bereits an dem Wochenende zuvor hatte es in den meisten Bistümern und Landeskirchen keine Gottesdienste mehr gegeben. Begräbnisse und Trauerfeiern sind nur in einem sehr kleinen Kreis zugelassen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte allerdings betont, in seinem Bundesland seien die Gottesdienst nie untersagt worden, er habe aber die Religionsgemeinschaften zu entsprechenden eigenen Entscheidungen aufgefordert.
Ist ein solches Verbot verfassungskonform?
Mehrere Klagen wurden gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 13. April entschieden, dass das Versammlungsverbot in Kirchen ein überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit sei. In der aktuellen Corona-Pandemie habe der Schutz vor "Gefahren für Leib und Leben" aber Vorrang. Zugleich mahnten die Richter eine ständige Überprüfung des Verbots an.
(Quelle: kna, 20.04.2020)